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Berechnung der Jahresarbeitszahl

Ab 1.1.23 muss bei einer neuen Wärmepumpe die Jahresarbeitszahl mindestens 2,7 betragen. Ich kenne nur den Rechner bei waermepumpe.de. Dort können aber nur Vorlauftemperaturen bis 55°C angegeben werden. Kennt jemand noch andere Online-Rechner?

5 Antworten

Über Benutzereingabe kann die VLT individuell eingegeben werden. Allerdings nur bivalenter oder teilparalleler Betrieb.

 

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screenshot_20221215_174524_chrome.jpg

Ich habe gerade gelesen, dass in o.g. Portal die Arbeitszahl nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03 gerechnet wird. Und dort ist es nicht möglich, Vorlauftemperaturen über 55°C anzugeben. Nachzulesen auch hier:

https://www.geb-info.de/foerderung/worauf-sie-bei-der-foerderung-von-luft-luft-waermepumpen-achten-muessen

 

Moin,Moin

Hier handelt es sich explizit um LUFT/LUFT-Wärmepumpen. Die können nicht nach VDI4650 berechnet werden. Luft/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen aber durchaus ...

Hallo, 

Hier eine Empfehlung vom Fachverband Gebäude - Klima 

Hinweise des FGK zu Förderungen von Luft-Luft-Wärmepumpen 
nach BEG EM ab 1. Januar 2023
16.12.2022
Im Dezember wurde die Förderrichtline zur Bundesförderung für effiziente Gebäude 
(BEG) Einzelmaßnahmen in einer neuen Fassung (gültig ab Januar 2023) veröffentlicht. 
Im Bezug zur Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen (konkret Außenluft-Raumluft Wär-
mepumpen mit Direktverdampfung in Split- und VRF-Ausführung) sind aber einzelne As-
pekte unklar geblieben, die zu Rechtsunsicherheiten führen.
Technische FAQ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sollen in 
den nächsten Wochen diese Unklarheiten beseitigen. Die Zeitschiene ist noch nicht be-
kannt. Auch ist der Ablauf bei Antragstellung und bei der Fachunternehmererklärung 
noch nicht bekannt.
Folgende Aspekte werden hier behandelt:
1. Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 – BEG EM 3.4.7
2. Hydraulischer Abgleich – BEG EM 3.4.7
3. Netzdienlichkeit – BEG EM 3.4.3
Abschließend betrachtet besteht aufgrund der genannten Aspekte ab Januar 2023 
keine Rechtssicherheit auf Anerkennung der Förderung für Luft-Luft-Wärmepum-
pen und für alle Wärmpumpen (auch wassergeführte Wärmepumpen) im Nicht-
wohngebäude.
1. Jahresarbeitszahl
Nach BEG EM 3.4.7 soll ein Nachweis über die Jahresarbeitszahl gemäß Berechnung 
nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03 erbracht werden.
Dieser Nachweis ist für folgende Bauarten und Anwendungen von Wärmepumpen nicht 
möglich:
• Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen bis 12 kW nach EU 206/2012, die ausdrück-
lich in Abschnitt 3.4.2 als förderfähig aufgenommen sind (DX Split- und Multisplit-
Systeme)
• Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen über 12 kW nach EU 2281/2016 (Multisplit-
und VRF-Systeme).
• Alle Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden
• Alle wassergeführten Wärmepumpen mit einer Vorlauftemperatur über 55 °C.
Der Anwendungsbereich der VDI 4650 Blatt 1 bezieht sich auf die wassergeführten Sys-
teme im Wohngebäude.
Für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen ist dieser Nachweis nicht möglich und auch nicht 
erforderlich, weil diese Systeme bereits als komplettes System mit Innen- und Außenge-
räten nach EN 14511 und EN 14825 geprüft werden.
Empfehlung
Bei Antragstellung und/oder bei der Fachunternehmererklärung ist darauf hinzu-
weisen, dass dieser Nachweis nicht möglich ist, bzw. dass der Anwendungsbe-
reich der VDI 4650 diese Fälle nicht abdeckt.Hinweise des FGK zu Förderungen von Luft-Luft-Wärmepumpen 
nach BEG EM ab 1. Januar 2023
16.12.2022
Im Dezember wurde die Förderrichtline zur Bundesförderung für effiziente Gebäude 
(BEG) Einzelmaßnahmen in einer neuen Fassung (gültig ab Januar 2023) veröffentlicht. 
Im Bezug zur Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen (konkret Außenluft-Raumluft Wär-
mepumpen mit Direktverdampfung in Split- und VRF-Ausführung) sind aber einzelne As-
pekte unklar geblieben, die zu Rechtsunsicherheiten führen.
Technische FAQ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sollen in 
den nächsten Wochen diese Unklarheiten beseitigen. Die Zeitschiene ist noch nicht be-
kannt. Auch ist der Ablauf bei Antragstellung und bei der Fachunternehmererklärung 
noch nicht bekannt.
Folgende Aspekte werden hier behandelt:
1. Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 – BEG EM 3.4.7
2. Hydraulischer Abgleich – BEG EM 3.4.7
3. Netzdienlichkeit – BEG EM 3.4.3
Abschließend betrachtet besteht aufgrund der genannten Aspekte ab Januar 2023 
keine Rechtssicherheit auf Anerkennung der Förderung für Luft-Luft-Wärmepum-
pen und für alle Wärmpumpen (auch wassergeführte Wärmepumpen) im Nicht-
wohngebäude.
1. Jahresarbeitszahl
Nach BEG EM 3.4.7 soll ein Nachweis über die Jahresarbeitszahl gemäß Berechnung 
nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03 erbracht werden.
Dieser Nachweis ist für folgende Bauarten und Anwendungen von Wärmepumpen nicht 
möglich:
• Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen bis 12 kW nach EU 206/2012, die ausdrück-
lich in Abschnitt 3.4.2 als förderfähig aufgenommen sind (DX Split- und Multisplit-
Systeme)
• Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen über 12 kW nach EU 2281/2016 (Multisplit-
und VRF-Systeme).
• Alle Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden
• Alle wassergeführten Wärmepumpen mit einer Vorlauftemperatur über 55 °C.
Der Anwendungsbereich der VDI 4650 Blatt 1 bezieht sich auf die wassergeführten Sys-
teme im Wohngebäude.
Für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen ist dieser Nachweis nicht möglich und auch nicht 
erforderlich, weil diese Systeme bereits als komplettes System mit Innen- und Außenge-
räten nach EN 14511 und EN 14825 geprüft werden.
Empfehlung
Bei Antragstellung und/oder bei der Fachunternehmererklärung ist darauf hinzu-
weisen, dass dieser Nachweis nicht möglich ist, bzw. dass der Anwendungsbe-
reich der VDI 4650 diese Fälle nicht abdeckt.

2. Hydraulischer Abgleich
Nach BEG 3.4.7 soll eine Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung 
des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung des Bestätigungsformulars für Einzel-
maßnahmen der „VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V.“ 
(www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich) beigelegt werden.
Ein hydraulischer Abgleich ist jedoch für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen nach EU 
206/2012 oder EU 2281/2016 nicht möglich, da keine wassergeführten Kreise vorhanden 
sind.
Auch eine Einregulierung der Luftvolumenströme ist bei diesen reinen Umluft-/Sekundär-
luftgeräten nicht möglich. Die Geräte regeln den Luftvolumenstrom nach den Erfordernis-
sen der aktuell notwendigen Heizleistung autark. Dies wird bei den Geräteprüfungen be-
reits berücksichtigt.
Empfehlung
In der Fachunternehmererklärung ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in-
stallierten Wärmepumpe um eine luftgeführte Außenluft-Raumluft-Wärmpumpe 
handelt, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte verwendet.
3. Netzdienlichkeit
Nach BEG EM 3.4.3 müssen förderfähige Wärmepumpen über Schnittstellen verfügen, 
über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können, z. B. an-
hand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“ (diese beispielhafte Aufzählung ist 
nicht abschließend).
Die oben genannten Standards sind nicht gültig für Luft-Luft-Wärmepumpen. Für diese 
Bauart wurde vom FGK der Nachweis nach FGK Status-Report 60 spezifiziert. Leider ist 
die Anerkennung seitens des BAFA noch nicht abschließend geklärt. Der FGK bemüht 
sich weiterhin um eine offizielle Anerkennung, z. B. in den technischen FAQ zur Richtli-
nie.
Empfehlung
Die Hersteller von Luft-Luft-Wärmepumpen erklären die Anforderungen der Netz-
dienlichkeit über einen Herstellernachweis nach FGK Status-Report 60. Dieser 
kann bei der Antragstellung und/oder der Fachunternehmererklärung beigelegt 
werden.

2. Hydraulischer Abgleich
Nach BEG 3.4.7 soll eine Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung 
des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung des Bestätigungsformulars für Einzel-
maßnahmen der „VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V.“ 
(www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich) beigelegt werden.
Ein hydraulischer Abgleich ist jedoch für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen nach EU 
206/2012 oder EU 2281/2016 nicht möglich, da keine wassergeführten Kreise vorhanden 
sind.
Auch eine Einregulierung der Luftvolumenströme ist bei diesen reinen Umluft-/Sekundär-
luftgeräten nicht möglich. Die Geräte regeln den Luftvolumenstrom nach den Erfordernis-
sen der aktuell notwendigen Heizleistung autark. Dies wird bei den Geräteprüfungen be-
reits berücksichtigt.
Empfehlung
In der Fachunternehmererklärung ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in-
stallierten Wärmepumpe um eine luftgeführte Außenluft-Raumluft-Wärmpumpe 
handelt, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte verwendet.
3. Netzdienlichkeit
Nach BEG EM 3.4.3 müssen förderfähige Wärmepumpen über Schnittstellen verfügen, 
über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können, z. B. an-
hand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“ (diese beispielhafte Aufzählung ist 
nicht abschließend).
Die oben genannten Standards sind nicht gültig für Luft-Luft-Wärmepumpen. Für diese 
Bauart wurde vom FGK der Nachweis nach FGK Status-Report 60 spezifiziert. Leider ist 
die Anerkennung seitens des BAFA noch nicht abschließend geklärt. Der FGK bemüht 
sich weiterhin um eine offizielle Anerkennung, z. B. in den technischen FAQ zur Richtli-
nie.
Empfehlung
Die Hersteller von Luft-Luft-Wärmepumpen erklären die Anforderungen der Netz-
dienlichkeit über einen Herstellernachweis nach FGK Status-Report 60. Dieser 
kann bei der Antragstellung und/oder der Fachunternehmererklärung beigelegt 
werden.

 

Tatsächlich, die Überschrift bezieht sich auf Luft-Luft-Wärmepumpen. Im Text wird aber auch zu anderen Bereichen Stellung genommen, eben auch zur Luft-Wasser-Wärmepumpe.

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