Ich habe in der TMA-EM unter 1.2 Sommerlicher Wärmeschutz Nr 1.2.1 Nachweise Punkt 3 gesehen, dass dort bei Beantragung von "außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen" die Einhaltung der Vorgaben gemäß DIN 4108-2 "Sommericher Mindestwärmeschutz" erfolgen soll. In den FAQ BEG finde ich unter 4.26 das der Nachweis bei der Maßnahme Fensteraustausch auch den sommerlichen Wärmeschutz zu erfüllen hat falls mit beantragt.
Eine der Nachweisführungen in der DIN 4108-2 ist unter 8.3 ist das sog. Vereinfachte Verfahren über Sonneneintragskennwerte. Aber auch bei vereinfachten Verfahren sind Berechnungen anzustzustellen die bei einer Einzelmaßnahme "Austausch von einem Fenster mit Rollladen unverhältnismäßig erscheinen.
Gemäß der Norm enfällt die Nachweisführung wenn wie unter 8.2.2. b) ...eine Außenliegende Sonnenschutzvorrichtung mit einem Abminderungsfaktor Fc <0,30 bzw.<0,35 eingebaut wird.
Reicht also auch nur die Aufstellung der in Tabelle 7 Nr. 3. als Nachweis?
4 Antworten
danke für die Information.
Aber scheint den der Rollladen auch Förderfähig i.V. mit dem Fenster ohne Antrag auf Sommerlichen Wärmeschutz?
Die technischen FAQ besagen ja sinngemäß: Wenn die neuen Rolläden "Umfeldmaßnahmen" sind - für die Maßnahme "Fenstererneuerung" - spielt der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes keine Rolle.
Die Definition von Umfeldmaßnahme findet man wiederum in der Liste der förderfähigen Kosten:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerd…
"Weiterhin werden die notwendigen Nebenarbeiten („Umfeldmaßnahmen“) gemäß nachfolgender Kapitel gefördert, deren Auflistung nicht abschließend ist. Unter „Kosten erforderlicher Umfeldmaßnahmen“ sind Nebenkosten für Arbeiten bzw. Investitionen zu verstehen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit einer zuvor genannten förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern, ..."
Da bleibt tatsächlich ein wenig Interpretationsspielraum. Im Zweifelsfall würde ich die Rolläden im KFW-Programm 445-E "Einbruchsschutz" bezuschussen lassen.
Denn beim Bafa werden als Einzelmaßnahme sowieso nur "außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung (z.B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung)" bezuschusst. Und für diese muss man halt - aber nur für den kritischsten Raum - einen Nachweis führen.
Um noch etwas mehr Verwirrung zu stiften:
Heute erhielt ich auf eine Anfrage (vom 19.04.) an das BAFA
Betreff: BEG-EM / Sommerlicher Wärmeschutz als Umfeldmaßnahme
Müssen Sonnenschutzeinrichtungen, die als Umfeldmaßnahme mitgefördert werden dürfen, das Produktmerkmal "optimierte Tageslichtversorgung" aufweisen?
( Bezug zu Liste der technischen FAQ - BEG EM 01.03.2021)
folgende Antwort:
Ja, das ist korrekt.
Sommerlicher Wärmeschutz ist aber als Einzelmaßnahme zu beantragen und damit keine Umfeldmaßnahme.
Hintergrund meiner Fragestellung war es zur Auskunft zu bekommen, ob unter dem Punkt 1.2 Sommerlicher Wärmeschutz der TMA förderfähige Maßnahmen (wie zum Beispiel Raffstores) nicht einfach als Umfeldmaßnahme beim Fenstertausch mitgefördert werden können (immer im Verbund Fenster+Raffstore).
Erwartet hatte ich "nein" als Antwort, denn diese Merkmal taucht nur bei 1.2 auf. Mein Verweis auf den SW im Betreff war wohl irreführend.
Der zweite Teil der Antwort (SW ist aber als...) geht irgenwie ins Leere. Wenn ich Raffstores, die das Merkmal "optimierte Tageslichtversorgung" aufweisen, schlicht und ergreifend aus Gründen des "Blendschutzes" auswähle und nicht wegen des "Sommerlichen Wärmeschutzes", dann dürften diese dann doch als Umfeldmaßnahme betrachtet werden(?).
Ist es richtig, dass Sie, werte Kollegen, Ihre Fragestellungen über das Kontaktformular des BAFA umfangreicher formulieren (ich hatte auf einen Rückruf gehofft, in dem ich die Fragestellung hätte präzisieren wollen) und dann befriedigendere Antworten erhalten (haben)?
Der Nachweis ist nur erforderlich, wenn allein die Sonnenschutzmaßnahmen gefördert werden sollen. Wenn die Sonnenschutzeinrichtungen Nebenarbeiten bei einem Fenstertausch sind, muss man (wie bisher) nichts nachweisen.
Näheres findet man dazu bei den Technische FAQ unter Punkt 2.08
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technisch…
FAQ - Punkt 4.26 schient es gar nicht mehr zu geben. Stattdessen gibt es Punkt 4.20, der meinen obigen Anmerkungen entspricht.
" Ist beim Austausch von Fenstern im Rahmen der BEG EM ein Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz gefordert?
Bei einer Förderung nach BEG EM bestehen keine Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, außer dieser wurde als Maßnahme gewählt."