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BEG Fassadendämmung und beheiztes UG

Hallo in die Runde, 

Kurz zu meiner Vorstellung, ich habe frisch den Kurs zum Gebäudeenergieberater (HWK) abgeschlossen und mein beruflicher Hintergrund ist die Gebäudetechnik. Ich bearbeite aktuell einen iSFP und zu folgender Situation finde ich keine konkrete Antwort. Daher die Frage in die Runde. Vorab für Antworten ganz herzlichen Dank. 

Situation, im UG sind 3 Räume welche beheizt sind und in die thermische Hülle gezählt werden können. Konkrete Frage, kann die Fassadendämmung und Kellerdämmung zeitlich aufgeteilt werden und bleibt dennoch jeweils Förderfähig?

Beispiel einer Aufteilung:  
1. Bauabschnitt Jahr 1: Gartengestaltung und anbringen Perimeterdämmung im UG

2. Bauabschnitt Jahr 2: Fassadendämmung und tausch Fenster

Oder muss die Dämmung der Fassade über die gesamte Thermische Hülle als eine Maßnahme betrachtet werden und die Perimeterdämmung muss gleich mit angebracht werden.

Vielen Dank und Grüße

Markus

 

2 Antworten

Kurz gesagt : Ja. 

Fassade und Keller können getrennt beantragt und gefördert werden. Es wäre auch möglich nur 1 oder 2 Fassadenseiten getrennt zu fördern... sofern es die Wärmebrücken zulassen... 

Vielen Dank für die schnelle Antwort Lorenzen!

um zu antworten.