Mit Wirkung ab dem 04.03. 2025 müssen aufgrund der Mitteilungspflicht nach § 8 der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Was bedeutet das für die Fördermittelempfänger?
Mein Bauherr ziert sich leider mit der Herausgabe seiner Seuer-ID, so daß ich die Nachweise grade nicht hochladen kann.
Müssen Nachteile befürchet werden?
1 Antwort
um zu antworten.
… was das für den Fördermittelempfänger bedeutet ?
Gar nicht so schwierig zu erkennen:
Keine Steuer ID -> kein Verwendungsnachweis -> keine Auszahlung der Förderung