Hallo zusammen,
weiß jemand von Ihnen, welcher U-Wert bei einer Lichtkuppel/Oberlicht/Lichtband in der Einzelmaßnahmenförderung nachgewiesen werden muss.
Ist es der Urc-Wert nach DIN EN 1873 (bezogen auf die Abwicklungsfläche)? Oder muss dieser noch auf die Fläche der lichten Rohbauöffnung (Projektionsfläche) umgerechnet werden?
Vielen Dank vorab und ein entspanntes Wochenende!
3 Antworten
Besten Dank für die schnelle Antwort.
Den Sachverhalt zur Innentemperatur habe ich "auf dem Schirm", ich lasse mir in diesen Fällen vom Bauherrn eine schriftliche Bestätigung mit Erläuterung ausstellen.
Vielleicht hat noch ein anderer Mitstreiter Erfahrungen zum nachzuweisenden U-Wert bei der Einzelmaßnahmenförderung.
Der Urc-Wert nach DIN EN 1873 bezieht sich auf die Abwicklungsfläche der Lichtkuppel. Nach DIN 4108-4 muss der Urc-Wert auf die Fläche der lichten Rohbauöffnung umgerechnet werden, was bei einer Bilanzierung des gesamten Gebäudes Sinn ergibt. Der daraus resultierende U-Wert ist natürlich deutlich höher.
Wenn ich in der BEG EM als U-Wert 1,9 W/m²K erreichen möchte, müsste (bei der Vorgehensweise der Umrechnung auf die Fläche der lichten Rohbauöffnung) der Urc bei ca. 0,7 bis 0,9 W/m²K liegen (in Abhängigkeit der Abwicklungsfläche der Lichtkuppel).
Eine technische Anfrage beim BAFA habe ich gestellt, aber mit einer zeitnahen Antwort ist da sicher nicht zu rechnen.
VG
Der schärfste Grenzwert der BEG EM für Fenster ist Uw ≤ 0,95 W/m²K. Wenn du den einhälst, wird es wohl förderfähig sein.
Hallo,
das kann man bei den Mindestanforderungen nachschauen, bzw. GEG Anlage 7. Dort finden sich die Umax Werte.
Lichtbänder müssen U= 1,5 einhalten bei T>19°C, bzw. müssen U= 1,9 einhalten bei T=12-19°C.
Ich habe nichts umgerechnet, sondern einfach mit dem Nennmaß die Werte aus dem Angebot übernommen.
Da die Unternehmer hier gerne Geld sparen möchten, empfehle ich, sich selbst ein Bild davon zu machen, ob die Halle tatsächlich auf 12-19°C beheizt wird. Auf jeden Fall sich diesen Fakt schriftlich zusichern lassen.
Gruß aus der Eifel