Hallo,
ich habe eine Frage zum korrekten Vorgehen und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich habe einen Kunden, dessen Förderantrag (EBW) für den iSFP noch in der Prüfungsphase beim BAFA liegt.
Mit dem Kunden bin ich so verblieben, dass ich den iSFP schon vor der Förderzusage abschließen kann.
Anschließend möchte der Kunde gerne einen Förderantrag für die Einzelmaßnahmen stellen (BEG EM).
Mein Frage:
Kann der Kunde den Antrag für die BEG EM schon stellen (inkl. iSFP Bonus), obwohl die Förderung für den Sanierungsfahrplan noch nicht bewilligt ist, dieser aber schon an den Kunden Übergeben wurde?
Oder wie wäre das korrekte Vorgehen?
(bin leider noch nicht ganz so lange dabei uns diesen fall hatte ich noch nicht)
Viele Grüße
1 Antwort
um zu antworten.
Guten Morgen,
den Fall hatte ich sogar schön öfter. Den Antrag auf BEG EM kann man stellen, und bekommt diese auch bewilligt. Es kommt allerdings auch ein Schreiben per Post, worin steht, das man mit der Erstellung des Verwendungsnachweises der Maßnahme aber warten muss, bis der iSFP entgültig entschieden und ausbezahlt wurde.
Liebe Grüße!