Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da ich telefonisch das Bafa-Bundesmat nicht erreichen kann bzw. man diesbezüglich keine persönlichen Anrufe entgegennimmt und auch auf meine mail an (vor ca. 4 Wochen) noch nicht geantwortet wurde versuche ich nun hier im Forum eine antwort auf folgende Fragen zu bekommen.
1). Auf der eigenen Bafa-Homepage gibt es unterschiedliche Angaben zur Mindestinvestitionssumme, damit ein Zuschuss für Einzelmaßnahmen genehmigt/zugesagt werden kann. An einer Stelle steht mind. 2.000 € (brutto), an einer anderen Stelle steht 2.380 € (brutto). Wer kann hier weiterhelfen?
2.) Sind Eigenleistungen bzw. Förderung auf Materialkosten (bei Eigeneinbau) komplett herausgestrichen worden, auch wenn der Bauherr z.B. "vom Fach" ist und ich ggf. bestätige, dass z.B. die Dämmung sach- und fachgerecht eingebaut wurde?
3.) Wo finde ich evtl. eine (download)-Vorlage für die jetzt, nach einer Fenstersanierung, notwendige Bafa-konforme Fachunternehmererklärung?
4.) Wie und wo kann ich generell den Verwendungsnachweis nach Abschluss einer Maßnahme eingeben bzw. herunterladen? Muss dieser dann mit der Fachunternehmererklärung und der Rechnung hochgeladen werden?
5.) Zum 'log-in' für die TPB gebe ich die Daten ein mit denen ich mich auch auf der Dena-Seite einlogge. Wie komme ich aber in das sogenannte Bafa-Portal, um z.B. den Status eines Antrags zusehen? Das klappt bei mir mit diesen log-in Daten nicht. Ich weis aber nicht wie und wo man sich einen solchen Zugang zum Bafa-Portal anlegen kann.
Hoffentlich kann mir hier der ein oder andere weiterhelfen. Vielen Dank schon mal.
4 Antworten
Sehr geehrter Herr Landgraf,
haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage dazu hätte ich aber noch. Hat jemand schon informationen darüber wie die Zuschussauszahlung abläuft bzw. wann und wo man einen Verwendungsnachweis ausfüllen kann?
Oder bekommt den der Antragsteller evtl. in Papierform mit der Zusage bereits zugesandt? Da ich ja z.B. für eine fenstersanierung nur die TPB gemacht habe und der Bauherr bzw. der Hauseigentümer den Antrag selber gestellt hat bekomme ich ja nicht mit wann er die Zusage bekommt und welche Unterlagen da ggf. noch dabei sind.
Mit anderen Worten: Hat jemand evtl. schon seit Jahresbeginn eine Einzelmaßnahme abgeschlossen und versucht den Zuschuss abzurufen?
Der Zugriff auf einen Verwendungsnachweis sollte lt. BAFA ab 15.März freigeschaltet werden, bisher jedoch noch keine Info wo.....
Bei meinen Förderzusagen für BEG-EM (Fenster und Haustüren) der Gebäudehülle sendet die Bafa einen Verwendungsnachweis für die Heizungssanierung mit, wobei ich eine Förderung für die Heizungssanierung gar nicht gestellt habe. - und das jetzt schon bei 4 Anträgen....?
Warum ? konnte ich bis jetzt nicht herausbekommen. Auf eine Frage diesbezüglich habe ich bis heute (4 Wochen danach) noch keine Nachricht erhalten.
Die Bafa hat mir nachdem ich mich über das sog. Kontaktformular über die schleppende Bearbeitung beschwerte eine Antwort zukommenlassen, dass die Anzahl der Anträge stark anstiegen. Gleichen Text habe ich hier Beitrag zur Bundesförderung gelesen. Mit gleicher Mail erhielt ich Antwort über den Bearbeitungsstand meiner Anträge. Und kurz darauf auch als Bevollmächtigter alles in Papierform.
Auch ich bin mit der Erreichbarkeit des Bafa und deren wirren EInstellungen für die Eingaben und Antragsstellung unzufrieden. Im Bericht über die Barabeitungszeit las ich etwas von ca. 4 Wochen mit Tendens nach unten. Meine Erfahrung ist mehr als 8 Wochen und gleichbleibend. Auch der neue Link ist für mich eher der Versuch weiter Verwirrung zu stiften ,als hier bei einer vernünftigen und hilfreichen Abarbeitung beizutragen.Die Kfw hatte M.E. genauso viele Anträge und war dennoch erreichbar.
Auf der Suche nach Informationen las ich unter Bafa Twitter den Text von einem hilfesuchenden Energieberater der schrieb" was nützt ein Milionenschweres Förderprogramm, wenn keiner es nutzen kann".
Antrage die beim Bafa eingegangen sind sollen viele sein. Es würd mich auch brennend interssieren vieviel davon " ohne weiter komplikationen " abgearbeitet und Ausbezahlt sind.
Mir graut es Schon wenn das Bafa auch den Neubausektor demnächst Kontrolliert.
zu 1) Bei Einzelmaßnahmen 2.000 € brutto (siehe Richtlinie Punkt 5), Heizungsoptimierung 300 €. Ob bei Vorsteuabzugsberechtigten 2.000 € netto (sprich 2.380 € brutto) förderfähig sind geht nirgends eindeutig hervor. Ich würde eher sagen, die Grenze ist hier 1.680,67 € (sprich 2.000 € brutto).
zu 2) Eigenleistung wird grundsätzlich nicht mehr gefördert. Es muss eine Rechnung auch für den Einbau vorliegen.
zu 3) nirgends.
zu 4) das Vorgehen hierzu ist bisher das Geheimnis des BAFA.
zu 5) In das BAFA-Portal gelangt man mit den Zugangsdaten des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten.