Liebe Kollegen,
ich bekomme jetzt öfters Anfragen die Förderung beim Heizungstausch zu bearbeiten. Jetzt überlege ich, ob ich in das Thema einsteigen sollte. Geht es Euch auch so? Anscheinend haben manche Heizungsbauer keine Zeit oder Lust mehr.
Liegt das an der Heizlastermittlung nach DIN EN 12831? Gibt es dafür eine brauchbare kostenlose Software? z.B. TGA Tool von mh-software?
Was empfehlt Ihr für eine Software für hydraulischen Abgleich und Heizlastberechnung?
Kann für den Nachweis über die Jahresarbeitszahl gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03 den Rechner des Bundesverbandes Wärmepumpe nehmen?
Über ein paar Anregungen wäre ich dankbar!
Beste Grüße
Dr. Schmidt
5 Antworten
Hallo Marco,
danke für deine Einschätzung. Übernimmst Du dann gleich auch noch den hydraulischen Abgleich oder überlässt Du den dem Heizungsbauer?
Wie hoch schätzt du den Arbeitsaufwand für die gesamte Begleitung der Heizungsförderung ein? Inkl. Heizlastberechnung und hydr. Abgleich kommen da sicher einige Stunden zusammen.
Beste Grüße
Dr. Schmidt
Den hydraulischen Abgleich kann nur eine Fachkraft ( Heizungsbauer) ausführen.
Ist auch nicht ne Sache vom Energieberater und meist nicht abgedeckt von der Haftpflicht
Energieberater können aber die notwendigen Berechnungen dazu liefen am besten Hand in Hand mit dem Heizungsbauer
Es sollte unbedingt folgendes beachtet werden:
Die BEG-Richtlinie lässt bei den Förderungen zum Heizungstausch einen Spielraum für Auslegungen. In Absatz 5.5 steht unter den förderfähigen Maßnahmen, dass Fachplanung und Baubegleitung förderfähig sind. Sie müssen durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich zu diesem beauftragten Dritten erbracht werden.
Punkt 8.3.1. regelt die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten und legt diese für ein Gebäude mit einer Wohneinheit auf 30.000 Euro fest. Unter Punkt 8.3.1. b wird als Höchstgrenze für die Fachplanung und Baubegleitung ein Betrag von 5000 Euro mit einer Förderquote von 50 Prozent genannt. Ob dies zusätzlich zur Höchstgrenze für eine Wohneinheit zu sehen ist oder einberechnet werden soll sagt die Richtlinie nicht.
Die KfW stellt in ihrem Infoblatt klar, dass *für den Heizungstausch nach Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahme Nummer 5.3 a) bis f) und h) bis j) bei der KfW sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen nach Förderrichtlinie BEG EM Nummer 8.3.1 a) und c) bzw. 8.3.2 a) und c) förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim Bafa ist nicht möglich.*
Diese nicht klargeregelte Frage von der KfW wie folgt beantwortet:
*Wie im Merkblatt festgelegt, fördern wir die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung ausschließlich im Rahmen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch.
Die Fachplanung und Baubegleitung ist Fördergegenstand des BAFAs und in der Richtlinie unter Punkt 5.5 geregelt. Derzeit akzeptiert das BAFA dies nur im Zusammenhang mit Einzelmaßnahmen, die durch das Bafa gefördert werden. In Kombination mit der Heizungsförderung bietet es keine Förderung an. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als Richtliniengeber des Programms BEG: buergerdialog@bmwk.bund.de.*
Gruß aus dem Taunus
Was empfehlt Ihr für eine Software für hydraulischen Abgleich und Heizlastberechnung?
-> Von Danfoss gibt es eine kostenlose Software (DanBasic)
Da ich selbst auch sonstige Programme von Hottgenroth nutze, nutze ich auch die Erweiterung von Hottgenroth, da ich alle meine Projekte dort übertragen kann.
Kann für den Nachweis über die Jahresarbeitszahl gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03 den Rechner des Bundesverbandes Wärmepumpe nehmen?
Ja.
Also wenn man das macht, sollte man sich auch mit der Thematik beschäftigen und auch im besten Fall mit dem Heizungsinstallateur abstimmen, zumindest beim Thema hydraulischer Abgleich. Einerseits um die Kosten für Umrüstung (Ventiltausch etc.) sowie auch passende Armaturen in seinen Berechnungen zu nutzen. Man sollte schon Ahnung von Hydraulik haben und sich das auch vor Ort anschauen, sonst hat das ganze keinen Sinn. Gibt auch Online-Tools, die das für günstiges Geld machen, aber da sind auch Dinge wie Strangarmaturen etc. meist nicht drin.
Hallo Dr. Schmidt,
das gleiche bei mir. Für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ist eine Heizlastberechnung erforderlich. Die meisten Heizungsbauer wählten bisher eine Heizung nach Erfahrungswerten, anhand Typenschild alter Heizung etc. die neue Heizung aus. Der bürokratische Mehraufwand ist für viele Betriebe nicht machbar und verweisen deshalb auf TGA Planer oder Energieberater.
Ich persönlich nutze EVEBI und kann darüber ein separates Modul erwerben zur Heizlastberechnung, sogar zum hydraulischen Abgleich selbst und werde mir ersteres definitiv auch zulegen. Dann habe ich die Datenerfassung für den hydraulischen Abgleich in der gleichen Software wie für die für die energieberaterischen Tätigkeiten.
Viele Grüße Marco