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BEG EM Gebäudehülle - Erhöhung förderfähiger Kosten im neuen Jahr

Liebe Community,

vielleicht ein etwas dumme Frage, aber wie wird das mit dem Förderhöchstsatz 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gehandhabt?

Wenn die Maßnahme über zwei Jahre geht, stehen dann 120.000 € zur Verfügung und reicht eine Schlussrechnung aus oder muss erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Jahr erbracht wurden mit den entsprechenden monetären Angaben?

Wie ist es, wenn noch eine zweite Einzelmaßnahme z.B. für die Heizung parallel läuft? Erhöht diese den Förderhöchstsatz nochmals?

Beste Grüße

Thomas

1 Antwort

60.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr können beantragt werden, unabhängig von der Anzahl der Einzelmaßnahmen und der Dauer der Maßnahme(n). Es darf im folgenden oder einem späteren Jahr wieder eine Förderung von 60.000 Euro förderfähiger Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr beantragt werden; dass können weitere Maßnahmen am Gebäude sein, es ist aber auch zulässig, in einem Jahr z. B. einige Fenster austauschen zu lassen und in einem folgenden Jahr die weiteren Fenster. 

Gruß
J. G.

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