In einem Wohnhaus mit 3 Eigentumswohnungen soll nur in einer Wohnung die Fenster getauscht werden.
Der selbstnutzende Eigentümer der Wohnung lässt die Fenster auf eigene Kosten tauschen, er hat auch die Zustimmung der anderen 2 Eigentümer.
Kann der Förderantrag dann als Eigentümer einer Wohnung gestellt werden? (Antragsprozess deutlich einfacher !! ;-)
Oder muss der Antrag über die WEG-Verwaltung gestellt werden?
Hat jemand Erfahrung mit einem vergleichbaren Fall.
Besten Dank vorab
Michael M.
1 Antwort
um zu antworten.
Hatte schon öfter den Fall. Fassade Gemeinschaftseigentum, Fenster Sondereigentum bzw. laut Aussage vom Verwalter -Sondereigentum. Habe dann immer zur TPB ein Schreiben mit hochgeladen in dem ich den Sachverhalt dargestellt habe. Also Wohnung 1.OG Herr xxx, Ferster im Sondereigentum...., hatte diesbezüglich bisher nie Probleme mir dem BAFA.