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BEG EM Förderung - Kosten einzelner Positionen anders als im Antrag

Hallo zusammen,

 

letztes Jahr haben wir einen Förderantrag über 120.000€ Gesamtkosten beim BAFA eingereicht (wir sanieren 2 Wohneinheiten)

- 80.000 € Heizung

- 40.000 € Dach

 

Der Antrag wurde auch schon bewilligt. Nun ist es aber so, dass wir das Dach nicht mehr sanieren, die Heizung allerdings 100.000 € kosten wird.

 

Muss der Antrag neu gestellt werden, wenn die Kosten der einzelnen Positionen sich geändert haben oder kann man den Betrag, der für das Dach vorgesehen war, der Heizung zurechnen? 

 

 

Vielen Dank schon mal

6 Antworten

Das müssten Sie einmal bei der Bafa nachfragen. >BEG@bafa.bund.de< Die antworten meist innerhalb einer Woche. Nennen Sie am besten noch ihre Vorgangsnummer.

Meines Wissens nach können die Fördersummen nicht mehr angepasst werden wenn die Anträge bewilligt worden sind. Deshalb sollten im Vorhinein die ungefähren Kosten einigermaßen genau bekannt sein.

Ich habe derzeit einen Fall wo ich die Summen noch ändern konnte, da die Anträge noch nicht bewilligt worden sind. Auf die Bewilligung desselbigen Antrags warte ich nunmehr jedoch schon seit 2-3 Monate.

Also von Dach auf Heizung dürfte nicht gehe das es unterschiedliche Fördersätze sind ..zumal die Förderung dann sogar steigen würde 

Kostenverschiebungen waren früher möglich, sofern sich die gesamte Fördersumme dadurch nicht erhöht. Jetzt geht es nicht mehr.  

Guten Tag,

nach Erhalt der Zuschusszusage, also Bewilligung, diese auch natürlich bitte lesen; binnen vier Wochen kann man die Kosten i.d.R. noch erhöhen bzw. ändern nach Eingang der Zuschusszusage, sofern man die 60.000€ /WE und Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft hat.  Oder Antrag Dach zurückziehen binnen der Frist.

Ansonsten Pech gehabt.

80.000€ Heizungsanlage ist sportlich zugegeben; und dann noch 20.000€ obendrauf? Da war die Kalkulation aber nicht so ganz gut. Und das nur bei zwei Wohneinheiten.

 

Grundsätzlich ist der zugesagte Förderbetrag im BEG-EM-Zuwendungsbescheid die maximale Fördersumme, die nicht überschritten werden kann.

Wenn eine Maßnahme komplett gestrichen wird, dann entfällt nach meinen BAFA-Erfahrungen auch die beantragte Summe. Es wird dann nur die beantragte Summe der 2. Maßnahme mit dem dementsprechenden Fördersatz berücksichtigt. 

Guten Tag, 

eine Verschiebung der Kosten ist immer möglich wenn es zu keiner Erhöhung der Fördersumme bzw. Antragssumme kommt. 

Rein theoretisch wäre es möglich im neuen Jahr einen neuen Antrag auf die Heizungssanierung zu stellen und zu argumentieren, dass sich der bisherige Antrag nur auf die erste Wohneinheit bezogen hat und der neue Antrag auf die zweite Wohneinheit bezieht. 

Ich gehe aber davon aus, dass es Schwierigkeiten bei der Umsetzung geben würde weil in diesem Zusammenhang 2 neue Wärmeerzeuger eingebaut werden müssten. Darüber hinaus müsste man der Bafa auch nochmal anhand von Zeichnungen in den Plänen erläutern wie man das ganze Vorhaben verwirklichen möchte. 

 

Wenn es keinen zeitlichen Druck gibt, würde ich jedoch einfach den Antrag zurückziehen und die 6 Monate Sperrfrist abwarten und anschließend einen neuen Antrag stellen.

 

um zu antworten.