Hallo zusammen,
ich hoffe alle hatten ein schönes Weihnachtsfest. Ich habe da eine Frage und vielleicht hat jemand bereits Erfahrung mit einem solchen Sachverhalt:
- Der Kunde hat sich einfach von einem Handwerker beraten lassen und das Material für Dämmung der Kellerdecke eingekauft (ISFP liegt vor)
- Nun muss ich die TPB erstellen, jedoch soll der Antrag ja vor Vorhabenbeginn gestellt werden
- Materialeinkauf gilt eigentlich als Vorhabenbeginn
kann man hier etwas retten? Ist es vielleicht nicht so schlimm, dass bereits eingekauft wurde? Kann man mit dem Händler nachträglich einen L&L Vertrag abschließen, um das Vorhaben abzusichern?(jedoch wäre das ja ein Risiko für den Händler und deshalb denke ich dass es keiner im Nachhinein tun würde)
Habt Ihr so einen Fall gehabt? WIe habt Ihr es gelöst?
Würde mich über Rückmeldungen freuen.
Viele Grüße
5 Antworten
Moin,
Die Waffe der Wahl heißt dann Parag. 35 EStG, also nachträglich 20% Förderung über die Steuer.
Beste Grüße
Da wird meines Wissens aber nicht das Material von Eigenleistung gefördert, sondern nur Handwerkerrechnungen.
Naja ist schwer zu sagen. Bei der TPB muss der EEE ja nur den LLV bestätigen, wenn es nicht ausschließlich in Eigenleistung erfolgen soll. Beim Handwerker wird ja verlangt, dass dieser bereits beauftragt ist vor der Erstellung der TPB. Streng genommen müssten der Kunde bei Eigenleistung ja dann auch das Material schon bestellt haben, bevor der EEE die TPB erstellt. Die Richtlinie gibt hier ja keine Zeitspanne vor, welcher Zeitraum mind. oder max. zwischen Beauftragung und Erstellung der TPB liegen soll/darf, sondern nur, dass dies vor der Erstellung erfolgen zu hat. Ich sehe es so, das der Gesetzgeber mit dieser Regelung nur erreichen möchte, dass Kunden nicht einfach auf Verdacht einen Antrag stellen und die Gelder eingefroren werden für drei Jahre und am Ende nichts umgesetzt wird. Wenn ich eine Beauftragung voraussetze für eine TPB, dann muss davon ausgegangen werden, dass der Kunde die Maßnahme auch umsetzen will.
Solange es noch nicht bezahlt ist, sollte es hier kein Problem darstellen, meine ich.
In diesem Thread steht auch ein wenig dazu: https://www.geb-info.de/forum/frage/foerderungen/eigenleistung-im-beg-2024
Moin,
ja, solche Fälle haben wir auch und die Probleme haben Sie schon richtig benannt.
Hauptproblem: Die Rechnungen sind bereits gestellt und die Zahlung erfolgt und das definitiv VOR Antragstellung. Damit ist der Drops eigentlich schon gelutscht, da die Rechnungen+Zahlungsbelege hochzuladen sind.
Das würde ich dem Kunden konkret so erklären, dass sich da nicht an die zeitliche Abfolge gehalten wurde und so wie der Fall darliegt keine Förderung möglich ist...
LG