Guten Tag werte Kollegen,
ich möchte hier über einen Unterschied zwischen den Anträgen 2023 und 2024 beim BEG-EM berichten. Es gibt bekanntlich die Möglichkeit, dass Einzelmaßnahmen in Gebäuden umgesetzt werden, die sich nicht im Eigentum des Antragstellers befinden. Dazu musste bis Ende 2023 neben dem Häkchen im Antrag regelmäßig eine Bestätigung des Eigentümers hochgeladen werden, dass er mit der Sanierungsmaßnahme einverstanden ist. Ansonsten gab es Nachfragen des BAFA und der Antrag blieb liegen. Nun habe ich 2024 einen solchen Antrag gestellt, ohne die Bestätigung des Eigentümers hochzuladen und es wurde ein Bescheid erstellt. Ist es 2024 nun generell nicht mehr notwendig, die Bestätigung des Eigentümers hochzuladen? Oder war das Zufall? Gibt es dazu Erkenntnisse von Kollegen?
Bei der Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben muss seit 2024 ja auch nichts mehr hochgeladen werden, sondern das Häkchen im Antrag reicht aus.
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