Das BAFA beharrt darauf, die Berücksichtigung von "Baukostenzuschuss" in Rechnung Fernwärmebetreiber abzulehnen. Was ist der denn anderes als Kosten/Investition für "Umfeldmaßnahme", oder ?
Das Wärmenetz-Team Referat 614 – BEG Förderbereich 3 schreibt: "Insofern nicht expliziert der Baukostenzuschuss erwähnt wird, zählt dieser nicht zu den förderfähigen Kosten. Anschlusskosten und Baukostenzuschuss sind nicht als ein und dieselbe Leistung zu sehen."
Bin der Meinung, das ist nicht richtig, außerdem gilt ja Infoblatt Stand Antrag:
-"Förderfähige Maßnahmen und Leistungen/Die Liste ist nicht abschließend, aber im Kontext der vorgestellten Grundsätze und Inhalte anzuwenden.
-" Unter „Kosten erforderlicher Umfeldmaßnahmen“ sind Nebenkosten für Arbeiten bzw.
Investitionen zu verstehen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit
einer zuvor genannten förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder [...]"
Erfahrung damit? Präzedenzfall für mich?
Wulf Groth
2 Antworten
Hallo Herr Groth,
habe das gleiche "Problem" wie Sie. Die Bafa erkennt die Rechnung für den Hausanschluss nicht an. Begründung: Baukostenzuschuß. Wie ist es bei Ihnen ausgegangen? Lohnt es sich weiter zu "kämpfen"?
H. Henrich
Das BAFA hat detailliert geantwortet und wahrscheinlich lassen sie sich auf nichts anderes ein:
[...] in der Rechnung der LSW Netz werden Hausanschlusskosten (förderfähig nach Punkt 4.11 Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen) und Baukostenzuschuss (nicht förderfähig, da nicht explizit wie die Hausanschlusskosten in Punkt 4.11 Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen bezeichnet = Ausschlussprinzip) aufgeführt.
Darüber hinaus gilt: Beim Baukostenzuschuss handelt es sich um eine einmalige Zahlung für den Ausbau des allgemeinen Netzes, die im Rahmen der Anschlusserstellung an den Netzbetreiber zu entrichten ist.
Der Baukostenzuschuss ist ein anteiliger Zuschuss der Anschlusskosten zur teilweisen Abdeckung der Kosten des vorgelagerten Netzes.
Es werden keine Komponenten (wie z. B. zentrale Wärmeerzeuger, Speicher, Wärmenetzleitungen oder Steuerungselement) außerhalb der Grundstücksgrenze im Rahmen der BEG EM gefördert.
Dazu: außerhalb der Grundstücksgrenzen, okay, aber Ausschlussprinzip wenn nicht explizit bezeichnet als förderfähig?
Dabei heisst es die Liste sein nicht abschließend, das passt doch nicht?
Wulf Groth