Hallo zusammen,
bei der Erstellung der TPB wird die "Anzahl der von der Maßnahme betroffenen Wohneinheiten" abgefragt. Hat dies Auswirkungen auf die Höhe der förderfähigen Ausgaben oder zu welchem Zweck wird die Anzahl abgefragt?
Beispiel: Wenn ich in einem Gebäude mit 3 WE nur Bestandteile einer Wohneinheit sanieren möchte (z.B. Dachgeschoss), habe ich Zugriff auf lediglich einmal 30.000€ oder kann ich wie gehabt 3x 30.000€ maximale förderfähige Ausgaben ansetzen?
Letztes Jahr hat die TPB-Website bei einer fehlerhaften (zu hohen) Eingabe der förderfähigen Ausgaben eine Fehlermeldung angezeigt - aktuell kann ich jeden beliebigen Betrag eingeben und abschicken.
Viele Grüße!
3 Antworten
Beachten Sie aber, dass die Deckelung der förderfähigen Kosten nicht 30.000 € pro WE sondern nur für die erste WE beträgt. Für die zweite bis sechste sind es nur noch je 15.000 € und darüber nur noch 8.000 € (falls die Maßnahmen in einem iSFP empfohlen wurden, das Doppelte)
Die Staffelung betrifft nur die Heizung ( kfW) . Bei der Gebäudehülle sind es immer noch 60tsd/WE ( oder 30tsd ohne ISFP).Und der ISFP hat bei der Heizung ( kfW) keine Bedeutung!
das Dach betrifft ALLE WE
Einzelne WE werden zb mit Fenster oder Etagenheizung betroffen