Hallo zusammen,
im konkreten Fall geht es um eine Dachsanierung, bei der die bestehende Zwischensparrendämmung bleiben soll und eine zusätliche Aufdachdämmung installiert werden soll.
Kann beim Nachweis für die BEG Förderung die bestehende Isolierung berücksichtigt werden für die U-Wert-Berechnung?
Wie wird das dann gegenüber dem BAFA nachgewiesen, wenn die Zwischensparrendämmung nicht auf der Rechnung steht?
Danke und viele Grüße
2 Antworten
die Basis ist bei der U-Wert-Berechnung der Bestand. Der Bestand beinhaltet hier schon eine Dämmung. Das Bauteil wird mit einer Aufsparrendämmung so ertüchtigt, dass der U-Wert neu den Anforderungen des Fördermittelgebers entspricht. Das ist ja das Grundprinzip der energetischen Sanierung.
um zu antworten.
Bereits durchgeführte Maßnahmen sind beim BAFA nicht nachträglich förderfähig, nur die neue und neu zu beantragende Dämmung wird gefördert!
Für den U-Wert wird der Ist-Zustand als selbstverständlich berücksichtigt, es wird nur die Aufsparren-Dämmstoffstärke, die benötigt wird, berechnet und diese geht in die Förderung ein! Für den Nachweis/Rückfragen einfach alles dokumentieren, die Einhaltung der TMA muss ohnehin für die TPB bestätigt werden!