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BEG EBW - letzter Bauantrag vor 9 Jahren - Förderung möglich?

Hallo zusammen,

in der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" ist eine Fördervoraussetzung gemäß Punkt 6 wie folgt definiert:

Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.

In einer mir vorliegenden Beratungsanfrage wurde für ein Einfamilienhaus Baujahr 1974 im Jahr 2015 ein Bauantrag für Änderungen am Objekt gestellt. Dieser "letzte" Bauantrag liegt somit noch keine 10 Jahre zurück. Ist das Objekt dennoch für die Energieberatung (iSFP) förderfähig? Nach meinem Verständnis heißt es in der Förderrichtlinie der "Bauantrag ... für das WOHNGEBÄUDE" und bezieht sich somit auf die Errichtung des Gebäudes und nicht auf eventuelle Erweiterungen oder Änderungen, ich bin mir jedoch nicht ganz sicher. 

Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und kann meine Frage beantworten?

Herzlichen Dank im Voraus

Philipp Hadlich

 

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