Eine Förderung ist 24 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheis befristet. Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.
Wie ist das denn zu verstehen. Hat man dann letztendlich 30 Monate Zeit zur Umsetzung?
6 Antworten
Also so verstehe ich das.
Bewilligungszeitraum = Umsetzung (Ausführung + Abrechnung) der Maßnahmen innerhalb 24 Monate Nachweiszeitraum = BND Erstellung, Zusammenstellung der Rechnungen, Beantragung der Auszahlung, innerhalb weiterer 6 Monate, danach verfällt der Anspruch auf Zuschuss etc.
Im Zuwendungsbescheid steht es genauso drin.
Danke. Dies Erklärung erscheint mir plausibel.
Hallo Kollg.,
ich kann dem nicht ganz folgen. Meine Spielwiese ist allerdings auch nicht die EM , ich bin eher bei den EE-Programmen zu Hause.
Für EE-Gebäude WG und NWG sind nach Fertigstellung die Abmeldungen nach Durchführung
zu generieren. Hier sind aktuelle Rechnungen bis zum Abmeldedatum zu notieren.
Wenn im Zuschussportal oder gegenüber der Hausbank abgemeldet wurde, sind die Messen gesungen.
Letzter mögliche Abmeldetermin ist auch immer der Tag im Bewilligungsanschreiben. Man kann nach dem
Bewilligungsdatum keine Abmeldungen mehr schalten, wenn es einen Zuschuss (kein Tilgungszuschuss bei einer
Finanzierung ) geben soll.
Meine Bauherren würden das Experiment , Abmeldung deutlich nach dem Datum der Bewilligungunterlage nicht
eingehen wollen und ich auch nicht !
MFG Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Hallo Rüdiger,
steht "Abmeldung" für Bestätigung? ...kenne allerdings die EE-Spielwiese i.d.Praxis noch gar nicht....
Klarheit bringt auch die Aussage auf Seite 9 des Merkblattes zur Antragstellung nicht:
Zu beachten ist, dass die aufgeführten Ausgaben nur dann zuwendungsfähig sind, wenn die entsprechenden Zahlungen innerhalb des Bewilligungs- bzw. Verwendungsnachweiszeitraums geleistet werden.