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BEG Bewilligungszeitraum

Eine Förderung ist 24 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheis befristet. Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.

Wie ist das denn zu verstehen. Hat man dann letztendlich 30 Monate Zeit zur Umsetzung?

6 Antworten

Klarheit bringt auch die Aussage auf Seite 9 des Merkblattes zur Antragstellung nicht:

Zu beachten ist, dass die aufgeführten Ausgaben nur dann zuwendungsfähig sind, wenn die entsprechenden Zahlungen innerhalb des Bewilligungs- bzw. Verwendungsnachweiszeitraums geleistet werden.

Also so verstehe ich das.

Bewilligungszeitraum = Umsetzung (Ausführung + Abrechnung) der Maßnahmen innerhalb 24 Monate Nachweiszeitraum = BND Erstellung, Zusammenstellung der Rechnungen, Beantragung der Auszahlung, innerhalb weiterer 6 Monate, danach verfällt der Anspruch auf Zuschuss etc.

Im Zuwendungsbescheid steht es genauso drin.

Antwort auf von info@tg-bautech.de

Danke. Dies Erklärung erscheint mir plausibel.

Hallo Kollg.,

ich kann dem nicht ganz folgen. Meine Spielwiese ist allerdings auch nicht die  EM , ich bin eher  bei den EE-Programmen zu Hause.

Für EE-Gebäude WG und NWG   sind  nach Fertigstellung  die Abmeldungen nach Durchführung 

zu generieren. Hier sind aktuelle Rechnungen bis zum Abmeldedatum  zu notieren. 

Wenn im Zuschussportal oder gegenüber der Hausbank abgemeldet wurde, sind die Messen gesungen.

Letzter mögliche Abmeldetermin ist auch immer der Tag  im Bewilligungsanschreiben.  Man kann  nach dem

Bewilligungsdatum keine Abmeldungen  mehr schalten, wenn es einen Zuschuss  (kein Tilgungszuschuss bei einer

Finanzierung ) geben soll. 

Meine Bauherren würden das  Experiment  , Abmeldung deutlich  nach dem  Datum der Bewilligungunterlage  nicht 

eingehen wollen und ich auch nicht !

 

MFG  Rüdiger 

Architektur-Sachverständigenbüro 

 

 

 

Hallo Rüdiger,

steht "Abmeldung" für Bestätigung? ...kenne allerdings die EE-Spielwiese i.d.Praxis noch gar nicht....

um zu antworten.