Vielleicht habe ich etwas übersehen, aber ich finde in den Merkblättern zum BEG beim Bafa keinen Hinweis, in welchem Umfang Maßnahmen gefördert werden, bei denen bisher unbeheizte Räume gedämmt werden, bzw. bei denen die Wohnfläche durch neue Anbauten erweitert wird.
Bei der KFW gab es den folgenden Passus: "Die Erweiterung bestehender Wohneinheiten (zum Beispiel durch einen Anbau) oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen (zum Beispiel Dachgeschossausbau) ist förderfähig." Dies galt auch bei Umnutzung von Nichtwohnflächen.
Hat jemand dazu schon etwas gefunden bzw. weitere Infos?
7 Antworten
Ich hatte den gleichen Fall mit eienem Anbau und eine Anfrage an die BAFA gestellt.Hier die Antwort darauf:
Am 05.10.2020 um 09:53 schrieb Erneuerbare-Heizungen <Erneuerbare-Heizungen@bafa.bund.de>:
Sehr geehrter Herr ......,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Förderprogramms Heizen mit Erneuerbaren Energien.
Wenn die Fläche des Gebäudebestands größer ist als die Fläche des Anbaus, zählt der gesamte
Komplex als Bestandsgebäude
Wenn die Fläche des Anbaus größer ist als die Fläche des Gebäudebestands, zählt der gesamte
Komplex als Neubau.
Somit ist meines Erachtens der Ausbau eines unbeheizten Dachgeschoßes voll förderfähig
Zu beachten ist, dass für die Heizung letztes Jahr das MAP galt und jetzt die BEG. Stellt sich die Frage, ob die zitierte Aussage für die BEG auch gilt.
Hallo,
im "Infoblatt der förderfähigen Kosten" der Bafa stehen unter den Punkten 1.1 und 1.2 "Ersatz, Erneuerung und Erweiterung von Außenwänden" und "Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen eines Dachstuhls" somit gehe ich davon aus, dass eine Erweiterung mit der Bafa Einzelmaßnahme möglich ist.
Hallo,
stehe im Moment auch vor der Frage, wie soll gefördert werden. Es soll eine Austockung auf ein bestehendes MFH erfolgen. Die Modernisierung des Bestands wird im Programm 151 der KFW mit 35% gefördert (Effizienzhaus 70), die Aufstockung muss, da 4 neue Wohnungen entstehen, mit dem Programm 153 abgedeckt werden. Hier gibt es dann aber nur 15% von 4x120.000€) bei Effizienzhaus 55.
Wenn ich aber der obenstehenden Argumentation folge und den Abriss des Satteldachs und die Errichtung von neuen Aussenwänden samt Dach als Erweiterung des Dachstuhls ansehe, dann könnte ich die neue Hülle im Dachbereich mit 20% über das neue BEG EM fördern lassen und die Wohnungen errichten.
Ganz frech wäre es die Erweiterung im Programm 151 zu belassen (35% Zuschuss) und erst nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme das nun großzügige freie Dachgeschoss auszubauen.
Wo ist hier der Haken? Oder ist meine Denkweise korrekt?
Hallo,
in den FAQ ist dies unter 4.14 zu finden
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effi…
Die Erweiterung bestehender Wohngebäude, z. B. durch einen Anbau, oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, zum Beispiel Dachgeschossausbau, ist über die BEG EM sowie über die BEG WG als Sanierung förderfähig. Ausnahme: Durch die Erweiterung oder den Ausbau entstehen neue Wohneinheiten. Diese können über die BEG WG als Neubau gefördert werden. Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie Gebäuden mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des §105 GEG sind durch Erweiterung oder Ausbau neu entstehende Wohneinheiten als energetische Sanierung förderfähig. Nicht als Erweiterung förderfähig sind Anbauten, die ein selbständiges neues Gebäude bilden oder durch die der Denkmalstatus des Gebäudes eingeschränkt oder aufgehoben wird.
Hallo zusammen, diese Fragen beschäftigen viele. Dazu wird es im Mai oder Juni wohl eine Anpassung der BEG-Richtlinien geben, die die Frage, wann ein Anbau als Sanierung und wann als Neubau behandelt wird klärt.
In der Förderrichtlinie zur BEG EM unter Pkt. 3 Begriffsbestimmung findet man die Definition d) "„energetische Sanierungsmaßnahmen“: Alle Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude
vorgenommen werden und auf die Verringerung des nicht-erneuerbaren Primärenergiebedarfs oder Transmissionswärmeverlustes gerichtet sind,..."
Weiter unter Pkt. 5 Gegenstand der Förderung "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die ... zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen und damit zur Minderung von CO2-Emissionen..."
Meineserachtens zielt demnach die BEG EM direkt auf Maßnahmen zur Verringerung des Qp und Ht sowie CO2 ab. Wenn das Gebäude insgesamt so saniert/umgebaut/angebaut wird, dass Qp, Ht und CO2 inklusive Anbau/Erweiterung im Vergleich zum vorherigen Gebäudezustand verringert wurden, sollten auch die Einzelmaßnahmen im Rahmen einer Erweiterung förderfähig sein. Ggf. fallbezogen beim BAFA/KfW schriftlich anfragen. (Ausnahme sicherlich bei: Erweiterung > 50m² ==> siehe dann "Neubau")
[Auslegung ohne Gewähr ;-)]