Auch nach vielen Jahren stellt man sich, auf Grund einer abendlichen Diskussion, folgende Frage:
Ist die Bauherren- und Bauleistungsversicherung in der BEG-EM förderfähig?
Wenn man die Liste der förderfähigen Leistungen zu Rate zieht, dann ja, da diese Leistung nicht explizit ausgeschlossen ist, anders als z.B. Verwaltungskosten. Andererseits ist sie für die Umsetzung einer Maßnahme nicht zwingend notwendig.
Daher wüsste ich gerne, wie Ihr es bewertet bzw. wie ihr die Liste d. f. Maßnahmen deutet.
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