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Baubegleitung BEG Neubau z. B. MFH 8 WE

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

hat sich schon jemand mit den neuen Richtlinien bzgl. Baubegleitung BEG Neubau (aber auch Sanierung) beschäftigt hinsichtlich Kostenschlüssel oder Verteilung der Kosten auf die jeweiligen Wohneinheiten? Es geht um Effizienzhäuser die über die KFW abgewickelt werden. 
Im Programm 153 konnte ja bisher ein Bauträger den Antrag für die BBG für das Wohngebäude stellen, unabhängig von der Anzahl der WE. Der Käufer einer ETW hatte ja nichts mit der BBG zu tun. Im Programm BEG ab Juli soll das ja künftig Wohnungsweise abgerechnet werden. Eine Antragstellung rein führ BBG für das Gebäude ist nicht möglich. Die BBG wird ja zusammen mit dem Kreditantrag je WE gestellt.

Zitat - Auszug aus den FAQ 5.11

Ein Bauträger kann daher die Förderung aller förderfähigen Leistungen entweder selbst nutzen oder aber die BEG-Förderung für alle förderfähigen Leistungen an die Erwerber weiter reichen. 
Eine getrennte Antragstellung für die Förderung des Neubaus einerseits sowie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung anderseits ist dagegen nicht möglich - Zitat Ende

Wenn der Bauträger nun keine Fördermittel in Anspruch nimmt, wie können denn hier dann die Kosten für die BBG auf "einfache Weise" umgelegt und dargestellt werden je WE ? Also Kosten Energieberater, Teilkosten evtl. von der Tragwerksplanung und Architekt (sofern anrechenbar). 
Der Endkunde der eine ETW erwirbt möchte ja i.d.R. nichts mit der BBG zu tun haben.

Für konstruktive Vorschläge bin ich offen und schon im Voraus dankbar.

 

2 Antworten

Hallo,

ich hatte darüber mit einem Fachberater der KfW telefoniert.

Wenn der Bauträger selbst keine Wohnung aus diesem Haus behält, dann kann dieser keinen Baubegleitungszuschuss erhalten !

Die Vorgehensweise ist: Angebot und Rechnung der Baubegleitung gehen an den Bauträger. Dieser bezahlt vollständig die Rechnung des Energieberaters.

Der Bauträger legt die Kosten hierfür in die Kaufverträge um. Diese dort explizit aufgeführten Kosten können dann von den Ersterwerbern über den Zusatz Baubegleitung in den Kreditverträgen zu den bekannten Konditionen direkt an die Ersterwerber bezuschusst werden.

Grüße, Tom

 

 

Servus Tom,

besten Dank. Liest sich prima und pragmatisch in der Umsetzung.

Gruß Thomas 

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