Hallo zusammen,
beim Antrag zur Förderung "Errichtung einer Wärmepumpenanlage" bei der BAFA muss Hersteller und Typ der geplanten Anlage genannt werden.
Ist es förderschädlich, wenn beim Verwendungsnachweis das Wärmepumpenmodell / der Hersteller ein anderer ist als wie im Antrag?
Die Betriebart der Wärmepumpe (Antrag und Ausführung identisch jeweils Luft/Wasser WP) hat sich nicht geändert.
Auch die JAZ wird natürlich eingehalten und bestätigt.
Weiß das jemand?
2 Antworten
Mein Heizungbauer hat für ein MFH eine monovalente wärmepumpe vorgeschlagen und auf meine Frage wie das mit der Abdeckung der Normaußentemperatur sein soll erklärt, da würde in der Anlage in den Rücklauf ein Elektroerhitzer eingebaut das merkt keiner. Ist nach meinem Empfinden Betrug. Aber das scheint Methode zu werden. Es gibt ein Papier von Stiebel vom 22. Okt. 20 wo in der Übergabestation für das TWW die "Hybridlösung" beschrieben ist. Technisch ist dieses Vorgehen sicher sinnvoll. Vordergründig ist der schlechte cop für das TWW herausgelöst aus der Wärmepumpe, für den Kunden ist aber ein Heizstabbetrieb generiert worden. In der Gebäudebilanzierung muss dieser Anteil primärenergetisch sicher berücksichtigt werden. Wie wird diese Bauweise aber beim COP bzw. der JAZ berücksichtigt.
Das BAFA hat mir geantwortet:
Sehr geehrte .....
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist nicht förderschädlich wenn beim Verwendungsnachweis das Wärmepumpenmodell / Hersteller ein anderer ist als wie im Antrag, solange die beantragten Kosten nicht überstiegen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag