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BAFA-MAP Antrag Neubau aus 2020 kombinierbar/kumulierbar mit KfW-Effizienzhaus EE ?

Hallo liebe Kollegen,

für einige meiner Neubaukunden, die letztes Jahr noch den Antrag im BAFA-MAP für Wärmepumpe/Pelletheizung gestellt haben und ggf. erst im Sommer mit dem Neubau beginnen stellt sich die Frage, ob hier eine Kumulierung/Kombination der Förderungen BAFA-Zuschuss nach MAP 2020 und KfW-Effizienzhaus (EE) erlaubt ist.

In den FAQ`s des BMWI habe ich hierzu keine Antwort gefunden.

Gibt es hier seitens Fördergeber eine verbindliche Aussage ?

Sollte die Förderung nicht kombinierbar /kumulierbar sein:
Muss ggf. der BAFA-MAP-Antrag aus 2020 zurückgezogen werden, oder reichte es dann aus den Antrag nicht zu bedienen, sprich keinen Auszahlantrag zu stellen.

Für Eure Antwort herzlichen Dank im Voraus.

Jürgen Mayer

 

5 Antworten

Hallo Jürgen,

in der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) steht unter 8.8 Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen:

**********************************************

8.8 Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen
....

....

Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen.

 

**********************************************

 

Scheint doch recht eindeutig zu sein, oder?

Das bedeutet für mich, dass diejenigen, die letztes Jahr einen BAFA Antrag für WP gestellt haben, ab den 01.07.21 NICHT den EE-Zusatz mit  150k€17,5% sondern "lediglich" das Programm mit 120k€ + 15% Tilgungszuschuss nehmen können.

Kann man ja leicht individuell ausrechnen, was sich dann mehr lohnt: die BAFA Förderung oder den EE-Zusatz.

 

Grüße,

Tom

Hallo Tom, vielen Dank für deine Recherche

Ganz eindeutig scheint es für mich  nicht, da sich der Satz:

Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen

ja auch nur auf das BEG beziehen kann. Die MAP-Förderung ist nicht explizit ausgeschlossen. Die MAP-Förderung BAFA aus 2020 ist andererseits nicht Bestandteil der BEG.

In einem weiteren Satz hier heißt es:

Ergibt sich infolge der Kumulierung für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote von insgesamt mehr als 60 %, hat dies der Fördernehmer dem jeweiligen Durchführer anzuzeigen. Die nach dieser Richtlinie gewährte Förderung ist in diesem Fall so zu kürzen, dass eine Förderquote von maximal 60 % erreicht wird; soweit bereits erhalten, sind darüber hinausgehende Fördersummen durch den Fördernehmer zurückzuerstatten.

Nehmen wir an ein Bauherr baut ein EFH und nutzt ab Juli die Variante Effizienzhaus 55 EE.

Die Kosten der im MAP 2020 beantragten und auch förderfähigen Heizung (Wärmepumpe/Biomasse) und damit verbundenen förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 €

Vom BAfA nach MAP 2020 erhielte der Bauherr dann daraus 35% = 10.500 €

Im Effizienzhaus 55 EE erhält der Kunde einen Vorteil gegenüber dem Effizienzhaus ohne 55 EE von 8.250 €

Gesamtfördersumme wäre dann 18.250 €.

Die Förderquote liege also bei 60,83 % 

Müssten dann die zu viel erhaltenen 250 € zurückerstattet werden ? 

 

Danke für die weiteren Antworten vorab.

Gruß 

Jürgen 

 

 

 

 

 

 

wir werde sehn.. die KfW will ja im April die Details und Förder­bestimmungen zu den neuen BEG Wohnbaurogrammen heraus bringen. Da wird bestimmt zum Kummulierungsverbot was geschrieben stehen.

 

 

Hallo Herr Mayer,

Ihre Frage zur Kombination der Förderprogramme von Bafa und BEG liegt nun schon einige Zeit zurück.

Wir haben (noch immer) die gleiche offene Frage: Kann sowohl die Bafa MAP Wärmepumpen Förderung als auch der Zuschuss BEG 55EE für das selbe Bauvorhaben in Anspruch genommen werden?

Haben Sie hierzu inzwischen schon Erfahrungen gesammelt? Die offiziellen Infos aus FAQs etc. sind m.E. nicht eindeutig.

Danke und viele Grüße

hm... ich finde das ist eindeutig.

Siehe KfW Bestellnummer: 600 000 4858, Seite 5 von 13:

Folgende Förderungen können für dieselbe, in diesem Produkt förderfähige Maßnahme weder zeitgleich
noch zeitlich versetzt zusammen mit einem Zuschuss aus diesem Produkt in Anspruch genommen
werden:
• Kreditvariante dieses Produkts (Produktnummer 261/262)
• Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), in der
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
• Altersgerecht Umbauen - Kredit (159) oder – Investitionszuschuss (455)
Vorgängerprogramme (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm
(MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE))

 

Antwort auf von Michaela

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