Guten Tag,
einer meiner Kunden hat neue förderfähige Fenster und Haustür beauftragt; nach der Fenstermontage wurde eine Abschlagsrechnung erstellt, die Haustür wurde nicht geliefert und montiert, die Firma ist nicht mehr erreichbar und es liegt keine Schlussrechnung vor.
Das BAFA verlangt nun für die Förderung der Fenster zwingend die Schlussrechnung und verweist auf die Förderrichtlinie. Wie verfahren hier andere EEE, es kommt ja durchaus vor, dass Firmen insolvent werden etc. Rückblickend habe ich den Eindruck, die KfW war hier wesentlich kundenorientierter.
Beste Grüße aus Hannover
1 Antwort
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Am besten den Sachverhalt schriftliche per Mail darlegen. In der Regel sind die MA bein BAFA recht aufgeschlossen bei ordentlicher Darstellung des Sachverhaltes, zumindest ist das meine Erfahrung.
BEG@bafa.bund.de