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BAFA / BEG: Vollmacht bei mehreren Investitionsstandorten

Hallo zusammen,

um die Beantragung und Abwicklung von BEG-Einzelmaßnahmen zu übernehmen, ist in die Vollmacht des BAFA ja der Investitionsstandort einzutragen. Ich übernehme für einen Kunden die Begleitung für eine größere Anzahl an Standorten. Muss der Kunde nun für jeden Standort eine eigen Vollmacht ausfüllen oder genügt beispielsweise eine beigefügte Auflistung aller Standorte?

Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen? 

Gruß
Thomas Schäfer

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