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BAFA BEG EM Zuschussantrag für Heizungsanlage inkl. 5% ISFP Bonus

Hallo zusammen,

vor einiger Zeit, konnte der Heizungsbauer oder der Energieberater in Vollmacht, den Antrag für den Zuschuss einer neuen Heizungsanlage ohne notwendige TPB-ID stellen. Damals musste man bei der Antragsstellung nur mit Ja bestätigen, dass ein ISFP vorliegt, der evtl. zum Schluss noch hochgeladen werden musste um die zusätzlichen 5% ISFP Bonus beantragen zu können.

Jetzt musste ich feststellen, dass diese Angabe zu dem ISFP nicht mehr abgefragt wird, sondern ob eine TPB-ID vorliegt. Haben die von der BAFA das wieder geändert, dass nun eine TPB-ID vom Energie-Effizienz-Experten vorliegen muss, damit der Heizungsbauer zum Beispiel den Zuschussantrag stellen kann?

Wenn ja, weis jemand ab wann dieses geändert wurde und welchen Hintergrund diese vorgehensweise hat?

So ganz verstehe ich diese Umstelleung nicht, wobei dadurch für den EE-Experten wieder ein weitere Einnahmequelle sich öffnet zur Antragsstellung einer TPB-ID.

Über eure Unterstützung bedanke ich mich im Voraus.

1 Antwort

Moin,

also: In der Bearbeitung der TPB wird ja nachgefragt, ob ein ISFP vorliegt. Und am Ende der TPB ist dieser ISFP auch mit hochzuladen. Im 2.Schritt wird im Antrag nach Eingabe der TPB-ID nicht nochmal nachgefragt, sondern ist schon in den hinterlegten Daten vorhanden. Also aus meiner Sicht alles ganz normal und nicht geändert.

VG aus Hamburg

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