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BAFA Auszahlung nach förderfähig Kosten oder nach Kostenvoranschlag gemäß Bescheid?

Hello, 

ich habe nach langen hin und her meine Zuwendung (BEG EM) Bekommen.

Die Endkosten wurden um 3.000 EUR Höher als im Kostenvoranschlag (Was bei der Beantragung auch angegeben wurde). 

im Zuwendungsbescheid, steht jetzt "Förderfähige Kosten = Endkosten", die Zuwendung ist aber auf Basis des Kostenvoranschlags berechnet (und überwiesen). 
Meine Heizungsbauer hat mir bei der Rechnungstellung, wir werden die Zuwendung nach der neu Berechnenten Förderfähige Kosten erhalten, das wurde jetzt aber von BAFA nicht so gehandhabt und somit 1.350 EUR weniger ausgezahlt als von mir erwartet. 

Wer irrt sich gerade? BAFA oder der Heizungsbauer? 

Danke!

 

 

2 Antworten

Im Zuwendungsbescheid steht genau die Summe der genehmigten Kosten. Eine Erhöhung nachträglich ist nicht möglich. Daher beantrage ich - sofern es die maximale Fördersumme erlaubt- immer einen Sicherheitszuschlag. Späterer Änderungen sind nicht möglich. Da irrt sich Ihr Heizungsbauer und nicht das BAFA

Danke!

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