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Aufstockung KFW 151 mit 153 kombinieren

Kann man ein KFW 40 (plus) Wohnung per Aufstockung (neue Wohneinheit) auf ein nach KFW 55 sanierten Altbau fördern lassen?

Intersannt wäre wenn die Auflagen für KFW 40 (plus) nur für die Aufstockung nötig wären, aber z.B. die Photovoltaik für das Gesamtgebäude genutzt werden könnte.

Gibst dazu Erfahrungen?

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MerkblattEnergieeffizient Sanieren -Kredit

Die Erweiterung bestehender Gebäude, zum Beispiel durch einen Anbau, oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, zum Beispiel Dachgeschossausbau, ist förderfähig. Ausnahme: Ausschließlich in der Erweiterung oder im Ausbau neu entstehende Wohn-einheiten werden im Produkt "Energieeffizient Bauen" (Produktnummer 153) gefördert.

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11 Antworten

Wenn es sich bei der Erweiterung um eine abgeschlossene Wohneinheit handelt wird sie nur über Programm 153 gefördert. Dann muss für die KfW-Förderung nur die neue Wohneinheit bilanziert werden. Welches Effizienzhaus-Niveau gewählt wird ist unabhängig vom Gebäudebestand.

Der Energieausweis muss jedoch für das gesamte Gebäude erstellt werden.

Ob die PV-Anlage für das Gesamtgebäude genutzt werden darf müsste mit der KfW geklärt werden. Im Merkblatt steht: "Der im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugte Strom sollte überwiegend im Gebäude selbst genutzt werden."

KfW 40 Plus gibt es erst seit dem 01.04.2016. Das Haus ist also recht jung.

Somit kann das Gebäude bzw. die Erweiterung nicht als Sanierung gefördert werden, da für Gebäudesanierung der Bauantrag oder die Bau­anzeige vor dem 01.02.2002 gestellt werden musste.

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Antwort auf von eri_reg@t-online.de

Wie schon weiter oben geschrieben: Wird ein Gebäude um eine Wohneinheit erweitert, wird diese im Programm 153 (Energieeffizient Bauen) gefördert, nicht mit 151/152 (Energieeffizient Sanieren).

Sie schreiben: Wie schon weiter oben geschrieben: Wird ein Gebäude um eine Wohneinheit erweitert, wird diese im Programm 153 (Energieeffizient Bauen) gefördert, nicht mit 151/152 (Energieeffizient Sanieren).

Na ja, so einfach ist es dann doch nicht.

Anbei die Anleitung von der KfW, wie man es korrekt beurteilt.

 

 

Wenn die neue Wohneinheit durch eine Aufstockung entsteht, ist dies außerhalb der thermischen Hülle des Bestandsgebäudes --> 153.

Es gibt jedoch einen Trick, sich die höhren Fördersätze von 151 zu sichern, indem ein Teil der neuen Wohneinheit (und wenn es nur ein Abstellraum ist) sich innerhalb des Bestandsgebäudes befindet. Die Bilanz muss dann jedoch das Gesamtgebäude umfassen. Wenn das Bestandsbebaude sowieso schon ein Effizienzhaus 55 ist, wird man inklusive des Neubaus das gleich Niveau schaffen. Und dann gibt es 40% Zuschuss statt 25% für das Effizienzhaus 40 plus!

Hallo zusammen,

das ist ein interessanter Aspekt, Herr Landgraf. Angenommen ich stocke auf und plane eine Wohneinheit im EG und eine im OG mit gemeinsamen Treppenhaus.

Müssen die Teile der neuen Wohneinheit im OG dann zusammenliegend sein oder reicht es wenn ich einen Abstellraum im Keller der OG-Wohneinheit zuweise, welches durch das allgemeine Treppenhaus zugänglich ist?

 

 

Antwort auf von info@landgraf-…

Eine Wohneinheit im Sinne der KfW zeichnet sich dadurch aus, dass sie einen eigenen Zugang, ein Bad und eine Kochmöglichkeit hat und dass man zum Betreten nicht durch eine andere Wohnung gehen muss. Ich neige zu behaupten, dass ein separater Kellerraum nicht ausreichend ist. Dies müsste tatsächlich die KfW entscheiden.

Antwort auf von Erwin Mayer

Anmerkung: Im oben beschriebenen Fall ist der Trick nicht anwendbar, da Programm 151 nur für Gebäude älter als 01.02.2002 gilt.

Antwort auf von info@landgraf-…

das ist ansich kein Trick, sondern so wird das von der KfW vorgegeben... nennt sich "Neue WE in der Erweiterung mit Einbeziehung vormals beheizter Wohnfläche"

siehe Dokument sanierung-oder-neubau-auszug-kfw-technische-faq-webinar-26.05.20.pdf

Antwort auf von info@landgraf-…

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