Ist eine Antragstellung bei der BAFA (Errichtung Gebäudenetz) als Eigentümer mit Inanspruchnahme des Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus möglich, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung lediglich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und eine Meldebescheinigung vorliegt? Zum Zeitpunkt der Einreichung der Nachweise wäre der Kunde als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Bei der KFW geht es bekanntlich - wie ist das beim BAFA?
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