Hallo zusammen, ich habe einen laufenden Förderantrag für Einzelmaßnahmen am Dach. Es war geplant, das gesamte Dach mit einer Zwischensparrendämmung sowie einer Aufdachdämmplatte zu versehen, weil zum Zeitpunkt der Antragstellung die Nutzung noch nicht feststand. Nun erwägt der Bauherr aus Kosten- und späteren Nutzungsgründen, die Zwischensparrendämmung nur bis zum Kehlbalken auszuführen und den Kehlbalkenbereich zu dämmen. Die Aufdachdämmung läuft natürlich weiterhin in voller Stärke durch (12cm Holzfaser). Die U-Wert-Anforderung für den Kehlbalkenbereich sind ebenfalls 0,14 W/m²K; die über den Kaltbereich laufende Aufsparrendämmung kann ich nicht in Ansatz bringen, oder? Und wie würdet ihr es mit den förderfähigen Kosten sehen? Darf ich den Teil des Steildaches im Dachspitzbereich mit ansetzen, wenn die Kehlbalkenlage die Abschlussebene bildet?
2 Antworten
Danke für die Einschätzung. Auch danke für den Tipp. Ob Sparrenaufdopplung oder Durchlaufen der Dämmlage (evtl. auch nur als minimale Unterdachplatte) entscheidet sich noch anhand der geplanten Nutzung.
Moin, die Aufsparrendämmung außerhalb der thermischen Gebäudehülle ist meiner Einschätzung nach nicht förderfähig. Dacheindeckung etc. schon.
Warum werden die Sparren oberhalb der Kehlbalkenlage nicht um 12 cm aufgedoppelt? Somit wird kein unnötiges Dämmmaterial verschwendet und die Maßnahme sollte komplett förderfähig sein.