Hallo liebe Fach-Community,
da wir gerade selbst planen/bauen, bin ich seit einiger Zeit eifriger Leser dieses Forums. Nun habe ich allerdings eine Frage, bei der ich nicht so recht weiter komme.
Hintergrund:
- Wir planen ein EFH, KfW40+
- dieses soll eine Haupt-Wohneinheit und eine zweite Woheinheit enthalten (Gesamtfläche 20 m^2)
- auf der Bestätigung zum Antrag unseres EnB ist dies auch so vermerkt (Gesamtzahl WE: 2)
- Auf dem Eingabeplan unserer Baufirma ist das Bauvorhaben mit "EFH mit Doppelgarage und Geräteraum" bezeichnet. DIe zweite WE ist eingezeichnet, aber nur duch gestrichelt dargestellte Türen von der ersten WE abgetrennt (in Abstimmung mit dem Energieberater scheint es so zu sein, dass die Abtrennung der zweiten WE nur bauseitig vorbereitet sein muss, aber nicht ausgeführt sein muss. Man bekäme dann aber trotzdem den Zuschuss für zwei WE).
Probleme:
1) Wenn auf dem Eingabeplan die zweite WE nicht baulich getrennt von der ersten WE ist, ergibt sich dadurch bereits ein Unterschied zwischen Bauantrag und KfW-Bestätigung zum Antrag?
2) Laut Stellplatzsatzung müssten wir je WE 2 Stellplätze schaffen, was aufgrund der geringen Größe des Grundstücks nicht möglich sein wird. Die Stellplatzsatzung sagt aber, dass die Stellplätze erst dann geschaffen sein müssen, wenn die "Nutzungsaufnahme" einer baulichen Einheit sattfindet.
--> Kann die Nutzungsaufnahme einer zweiten WE getrennt von der ersten WE erfolgen? Laut Eingabeplan ist die zweite Wohneinheit sowieso nur vorbereitet aktuell. Müsste dann erst zu diesem zukünftigen Zeitpunkt die Schaffung der beiden zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden?
--> Ist es ausreichend für die KfW-461 Beantragung, dass die zweite WE nur durch schraffiert dargestellte Türen von der ersten WE abgetrennt ist? Sprich, dass zum jetztigen Zeitpunkt noch keine bauliche Trennung existiert?
Vielen Dank für die Hilfe und gerne melden, wenn weitere Infos meinerseits nötig sind.
Grüße, A.
8 Antworten
Es gibt all diese Probleme und Fragen nicht, wenn Sie
- baurechtlich ein Einfamilienhaus planen, beantragen bauen und als solches fördern lassen oder
- dasselbe für ein Zweifamilienhaus tun.
Es besteht kein Interesse des Staates, der Steuerzahler oder des Klimaschutzes daran, dass Sie größer neu bauen, als nötig und zu diesem Zweck eine nicht reale zweite Einheit gefördert erhalten.
Was erwarten Sie von meinen Kollegen?
Vielleicht ist dies das falsche Forum für solche Fragen.
Hallo und erst einmal Danke für die ersten Antworten!
Ich frage ja genau aus dem Grund nach, weil alles korrekt beantragt und genehmigt werden soll, um hinterher keine Problem zu bekommen. Nur ist dies meiner Sicht nach in den aktuellen Unterlagen noch nicht der Fall.
- Die zweite WE ist komplett als solche geplant. Sprich mit eigenem Dusch-WC, Küchenzeile, Zugang über den Windfang (kein Kreuzverkehr mit der ersten WE). Einzig, die Tür zum Abschließen der zweiten WE ist im Plan gestrichelt gezeichnet, da, wie gesagt, unser EnB das als ausreichend sieht.
- Auf dem Eingabeplan (von der Baufirma erstellt) ist dies genauso dargestellt. Nur ist dort unser Bauvorhaben als "EFH mit Doppelgarage und Geräteraum" bezeichnet und nicht als "EFH mit ELW, Doppelgarage und Geräteraum".
--> die zweite WE ist also real und soll auch als solche genutzt werden (Großeltern z.B.). Nur eben nicht zum jetzigen Zeitpunkt, sondern in der Zukunft.
--> Daher meine Frage, welche Erfahrungen hier im Forum bestehen, wenn es Unterschiede in der Zahl der WE nach "KfW-Recht" und nach "Baurecht" gibt.
Danke und Grüße!
In der Förderrichtlinie BEG-Wohngebäude heißt es zu diesem Thema:
„Wohneinheiten“: in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens
über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Versorgungsanschlüsse für bzw. bei
Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate
Küche entbehrlich)
Damit ist nach meiner Einschätzung die nur in Gedanken vorhandene eigene Zugangstür nicht ausreichend, um hier eine zweite Wohneinheit angeben zu können.
Wie die Räume real genutzt werden, also ob dort tatsächlich jemand getrennt wohnt oder ob alle Räume letztlich doch von einer Familie durchgehend genutzt werden, ist hier nicht vorgeschrieben.
Welche Einstufung nach Baurecht vorgenommen wird, ist für die Einstufung nach BEG ebenfalls nicht von Bedeutung.
Danke, diesen Passus kenne ich und habe ihn auch schon oft gelesen.
Letztlich frage ich mich aber dann, wie uns vom EnB zwei WE bestätigt werden können, wenn die zweite WE nur einen vorbereiteten "abschließbaren Zugang" hat, der auch planerisch nur als vorbereitet dargestellt ist.
Danke auch für den Hinweis, dass die Einstufung nach Baurecht sich nicht nach der Einstufung nach BEG richtet.
Hallo,
ein Energieberater erstellt eine Bestätigung zum Antrag (mit 2 Wohneinheiten, wie geplant) und wenn er diese nicht vorfindet für die Bestätigung nach Ausführung wird er sie hoffentlich auch nicht bestätigen. Ein abgeschlossener Zugang ist m.E. Pflicht, die Anschlüsse für Bad, Küche etc. dürfen vorbereitet sein (aber ersichtlich).
Ich hatte letztes Jahr auch eine Frage zur KfW gesendet bezüglich Wohneinheiten.
Hier zur Info die Antwort:
Wir verstehen, dass Sie sich von uns eine Beurteilung der Anzahl der Wohneinheiten wünschen.
Als Förderinstitut stellen wir Ihnen zur Klärung des Sachverhaltes die anzuwendende Definition von Wohneinheiten im Sinne der KfW-Förderprodukte in dem jeweiligen Produktmerkblatt zur Verfügung.
Die Anwendung dieser Regelungen erfolgt durch den Antragsteller ggf. mit Ihrer Unterstützung als Energieeffizienz-Experte. Für die Förderung stellen wir – bis auf Fälle absichtlicher Falschangaben – ohne weitere Prüfung auf die Angaben in der "Bestätigung zum Antrag" ab.
Für uns ist dabei wichtig, dass Ihrer Beurteilung eine begründete, dem Vorhaben angemessene und für Dritte nachvollziehbare Arbeitsweise zu Grunde liegt.
Ich frage mich, was es hier zu überlegen gibt. Die zweite unabhängige Wohneinheit ist de facto nicht da, und dürfte baurechtlich auf Grund der fehlenden Stellplätze auch nicht genutzt werden. Auch wenn man es noch so sehr wünscht, wäre das „Subventionsbetrug“. Die Förderung lehnt sich bei der Definition von Wohnungen grundsätzlich am Baurecht an, und da ist scheinbar nur eine Wohneinheit genehmigt. Da hilft der gestrichelte Planungswille, der auf Grund der fehlenden Stellplätze nicht umsetzbar ist, leider nicht weiter.
Hallo,
(im Neubau) die 2. WE muss baurechtlich genehmigt sein & auch vorbereitet, dass ohne wenig Aufwand eine Umnutzung möglich wäre. Wie die KfW reagiert, wenn es bei einer Vorortprüfung ein EFH vorfindet...naja => Subventionsrecht lesen. Kann teuer werden. Wenn Ihr die Stellplätze für eine spätere Nutzungsänderung nicht nachweisen könnt, seh ich das als Problem.