Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte für ein Pflegeheim / Seniorenwohnheim einen BEG-Förderantrag stellen. Laut GEG fällt dies unter die Kategorie Wohngebäude. Wie bestimmt sich aber die Anzahl der Wohneinheiten? Nicht in jedem Pflege / Bewohnerzimmer ist eine Küche / Kochgelegenheit.
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße Felix Wenzel
1 Antwort
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Im Zweifelsfall in die Richtlinie schauen:
„Wohneinheiten“: in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken be- stimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Versorgungsanschlüsse für bzw. bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich);
„Wohngebäude“: Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen. Ferien- häuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser sind nur dann förderfähige Wohngebäude im Sinne dieser Richtlinie, sofern sie in den Anwendungsbereich des GEG fallen.