Guten Tag liebe Kollegen,
Ich habe eine Frage zur Anwendung des isfp-Bonus. Ich war bisher auf dem Stand, dass man bei vorliegendem Sanierungsfahrplan immer das gesamte Maßnahmenpaket (bspw. Maßnahmenpaket 1 - Fenster + Fassade) beantragen/ durchführen musste, um den Bonus zu erhalten. Auch die Themen unwesentliche Abweichungen, Übererfüllung des isfps und das Verbot der Untererfüllung hatte ich bisher immer auf die Durchführung von den dargestellten Maßnahmenpaketen bezogen, nicht jedoch auf die tatsächlich aufgeführten "einzelnen" Maßnahmen (die sich innerhalb eines Maßnahmenpakets befinden können). Leider finde ich die Quelle zu dieser Annahme nicht mehr. In der Richtlinie ist stattdessen immer nur davon die Rede, dass die Maßnahme im Sanierungsfahrplan aufgeführt sein muss, auch das Gebäudeforum klimaneutral schreibt davon, dass die Maßnahme bilanziert/ im isfp "genannt" sein muss - heißt das, den Bonus könnte ich auch beantragen, wenn bspw. in diesem Jahr nur die Fenster beantragt/ saniert werden würden?
Ich hoffe, mich verständlich genug ausgedrückt zu haben.
Danke vorab!
VG Lilly
2 Antworten
Denke für die Auskunft!
Ich habe zwischenzeitlich zusätzlich vom BAFA auch nochmal eine Bestätigung zur oben genannten Auskunft erhalten.
Das macht die Erstellung von Sanierungsfahrplänen in Zukunft deutlich leichter..
Beim ISFP und dem Bonus gibt es leider viele Missverständnisse.
Man kann auch nur EIN Fenster tauschen oder EINE Wandseite dämmen und dafür den Bonus bekommen
Die Reihenfolge der Maßnahmen im ISFP spielt dabei keine Rolle....Hauptsache die Maßnahmen ist irgendwo im ISFP beschrieben
Da man nicht schlechter sein darf/sollte als im ISFP beschrieben, empfiehlt es sich die U Werte im ISFP auf das notwendige EM Niveau zu setzen ...Also zb. Dach 0.14 oder Fenster 0,95 dann ist die Sache safe.