Es soll für "eine" Wohnung in einem MFH mit 48 WE ein Antrag auf Fenstersanierung gestellt werden.
Nun finde ich nur die eine Vorgehensweise:
"Als Wohngemeinschaft oder Wohnungseigentümergemeinschaft stellt ein Vertreter den Antrag auf Förderung der Heizung. Dazu ist eine entsprechende Vollmacht aller Eigentümer erforderlich."
Ist das der Fall sind alle 48 Eigentümer, ob nun Selbstnutzer oder Vermieter benötige ich von allen eine Vollmacht oder kann das stellvertretend auch der Verwalter machen?
Grüße
Andreas
3 Antworten
Kann man nicht einen Antrag stellen, als wäre es ein Einfamilienhaus?
Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum.
Ich denke hier ist das Sondereigentum ("eine" einzele Wohnung) gemeint.
Dann stellt der Eigentümer den Antrag.
Fragen zur BEG (FAQ) 1.5
Das läuft in der Regel über die Hausverwaltung. Die WEG muss den Antragsteller ( also die Hausverwaltung) allerdings autorisieren. D.h. mit einzureichen sind: Verwalter-Bestellung/Vertrag und WEG-Beschluss zum Sanierungsthema. Und - wenn der EEE den Antrag erledigt- die BAFA-Vollmacht von der Verwaltung ausgestellt. I.d.R. gibt es einen Sachbearbeiter, der dann persönlich im Antrag als Antragsteller für die Organisation( hier die Hausverwaltung) auftritt und der die Vollmacht an den EEE erteilt.
Hier ist dann aber auch die Hausverwaltung der Rechnungsempfänger und Inhaber des Bankkontos, über welches das Projekt abgewickelt wird und auf das der Zuschuss ausbezahlt wird