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Antragsprozess Einzelmaßnahme

Hallo,

ich brauche mal Unterstützung. Im neuen Merkblatt zur Antragstellung von Einzelmaßnahmen steht, dass entweder der EEE oder der Fachunternehmer sowohl die tPB als auch tPN erstellen kann. 

Bedeutet, dass der Fachunternehmer seine eigene Qualität bewertet und der Energieberater für Einzelmaßnahmen nicht mehr erforderlich ist.

Habe ich das Merkblatt ab Seite 7 richtig gedeutet?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

 

2 Antworten

Nur bei der Heizung darf der Fachunternehmer die Baubegleitung machen, bei allen anderen Einzelmaßnahmen nicht. Dort ist ein EEE notwendig.

Ich hänge mich hier mal dran. Der tPN ersetzt die alte Unternehmererklärung. Dieser tPN darf sowohl vom EEE als auch vom Handwerksbetrieb ausgestellt werden. Dass das nur für Heizungen gelten soll, kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin außerdem der Ansicht, dass der tPN unbedingt (!) vom ausführenden Betrieb ausgestellt werden muss. Sonst steht der EEE für die Qualität gerade. 

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