Hallo,
ich habe einen ISFP zu erstellen. Der Zuwendungsbescheid für die EBW liegt schon vor. Ist eine Antragstellung TPB / BEG EM schon möglich? Ich kann in den Richtlinien unter 9.2 keine Aussage dazu finden. Es gab am Anfang des Jahres ein Webinar in dem Herr Klitzke (WINaBa) sich dazu äußerte, das der ISFP bei der Antragstellung Vorliegen muss. Reicht der Zusagebescheid? Muss er dem Kunden schon vorliegen und der Verwendungsnachweis eingereicht sein? Gilt das für die TPb oder TPN?
2 Antworten
Der ISFP muss final vorliegen. Er muss ja auch zur EM Antragstellung mit hochgeladen werden.
um zu antworten.
Hallo,
wenn die FAQ's zum BEG als verbindlich angesehen werden, dann gilt 2.33, hier steht, der ISFP muss dem Energieberater vorliegen.