Guten Tag
es geht um die Bilanzierung (Bericht iSFP) eines MFH mit 4 Wohnheiten und 1 Laden (Gewerbe, bis jetzt nicht WG, auf dem EG, z.Z. leer). Gebäudenutzfläche für den Laden = 13%. Ziel ist ein KfW Effizienzhaus 70. Förderung nach KfW-Pr.261.
Die Außenwand des Ladens habe ich bei der gesamten Bewertung in Betracht gezogen. Sie besteht vor allem aus einem Schaufenster und einer Fenstertür. Die Außenwand und die Fenster des Ladens habe ich als Ziel gedämmt bzw. ausgetauscht. Begründung: die AW (Schaufenster und die Fenstertür) ist Bestandteil des Gesamtgebäudes.
Meine Fragen:
- Beim Antrag BzA wird es technisch anerkannt ?
- Falls nicht, kann dem BzA-Antrag abgesagt werden? Oder nur Korrektur ohne Absage ?
- Erfaungsmäßig, was ist die sicherste Vorgehensweise?
Vielen Dank im Voraus...
Dipl. Ing. TG
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