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aktuelle BAFA Einzelmaßnahme, Gas und Öl-Bonus?

Hallo Zusammen, 

seit heute gelten ja auch die neuen BEG Bedingungen, bei den BEG Einzelmaßnahmen.

Hierbei steht im Unterpunkt 7 der BEG Änderungen folgendes:

7. Die Austauschprämie für Ölheizungen nach Nummer 5.3 Buchstabe a wird ersetzt durch einen Heizungs-TauschBonus (nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes) mit folgenden Kriterien und Bedingungen: – Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. – Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. – Nach dem Austaus

Nun wollte ich die ersten Anträge für Einzelmaßnahmen gemäß neuen BEG Bedingungen stellen, das BAFA tpb Formular gibt folgendes aus: 

Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Komisch ist , das man keine Kreuze mehr für z. B. Öl-Heizungen setzten kann, sodass man anscheined die 10% Bonus Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen kann. 

Ich kann mir das nur dadurch erklären, das im neuen tpb EM Formular der Öl-Bonus im Reiter für die Gas-Heizung mit drin steckt. 

Was meint Ihr, einfach bei diesem Satz:

Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

ein Kreuz setzten, obwohl nichts von Öl steht?

Vielen Dank im Voraus 

1 Antwort

Das sollte jetzt Heizungs-Tausch-Bonus heißen. Also das Kreuz setzen.

So steht es auf der BAFA Homepage:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeu…

Heizungs-Tausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

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