Auf einem Grundstück eines einzelnen Eigentümers entstehen 4 MFH, Haus 1 und 2 sind identisch, gleiches gilt für Haus 3 und 4. Für Haus 1+2 wurden KFW Mittel (KFW 461) in Höhe von 371.250,00 pro Haus zugesprochen. Für die Häuser 3 und 4 jeweils 135.000,00 Euro.
- Die Häuser 1 und 2 wurden zu Beginn mit jeweils 11 WE geplant, umgesetzt werden in Abstimmung mit der Baubehörde jetzt 8 WE, also vorher 22 WE, nachher 16 WE.
- Die Häuser 3 und 4 wurden zu Beginn mit jeweils 4 WE geplant, umgesetzt werden in Abstimmung mit der Baubehörde jetzt 7 WE. also vorher 8 WE, nachher 14 WE.
- D.h. 6 WE aus dem Häusern 1 und 2 "wandern" in die Häuser 3 und 4.
D.h. es wurden 30 WE in 4 Gebäuden mit 4 Zuschussanträgen beantragt. Die interne Verteilung der auf gleichem Grundstück stehenden Gebäude hat sich jedoch verändert. Kann ich als Energieberater diese Anpassung gegenüber der KfW freigeben oder wie erfolgt eine ordnungsgemäße "Bestätigung nach Durchführung"?
Danke für Hilfestellung!
3 Antworten
Danke! Präzisierungsbitte:
- Neubau, keine Sanierung, egal?
- Können zwischen den Anträgen offiziell WE's verschoben werden, also 3 aus Haus 1 in Haus 3? Die Gesamtsumme der WE's bleibt gleich..
- Bei Haus 1 wurden 11 WE beantragt und können so auch gebaut werden. Wenn der Bauherr dann aber nach der Abnahme durch mich 3 WE anderen WE's "zuschlägt", also 11 zu 8 WE's vereint, was mache ich da? Die BnD erstelle ich ja nach Fertigstellung Rohbau, Dach, dichter Gebäudehülle und Einbau Heizung. Ich weiß ja nicht, was der gute Bauherr dann in der Innenaufteilung umsetzt...?
zu 1) ja
zu 2) Es gilt einfach nur, wieviel WEs am Ende zur BnD im Gebäude sind, egal, wo sie herkommen oder hingehen.
zu 3) Du musst dokumentieren, wieviel WEs du vorgefunden hast, z.B. auch anhand von Plänen, die dem gebauten Zustand zum Zeitpunkt der BnD entsprechen. Was der Bauherr hinterher macht ist seine Sache. Ich würde ihn aber noch darauf aufmerksam machen, dass bei einer Stichprobenkontrolle der KfW es evtl. zu einer Kürzung der Förderung kommen könnte.
In der BnD wird nach der Zahl der WEs nach der Sanierung gefragt. Danach bemisst sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten. Diese kann aber nicht höher werden als in der BzA. Und der KfW ist es egal, ob die Häuser auf einem Grundstück liegen.