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Änderung bei Zahlungsermächtigung! Was tun?

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

wie geht Ihr mit dem Thema "Änderung bei Zahlungsermächtigung" um? 

Es git bei mir den Fall, dass im Vertrag (vor 01.04.2025) zwischen Kunde und Energieberater vereinbart wurde, dass der Zuschuss an den Berater ausbezahlt werden soll und diese Beratung zum 01. April noch nicht erfolgt oder abgeschlossen ist. Diese Beratung wurde jedoch zur der damaligen gültigen Bedingung (Abtretung des Zuschusses) vertraglich vereinbart. Daraus ergibt sich die Frage, wie soll man als Berater damit umgehen? Laut Bafa kann der Berater keinen Zuschuss mehr bekommen, nur der Kunde (siehe unten) aber der Berater kann dem Kunden den Zuschuss auch nicht berechnen, weil vertraglich wurde es anders vereinbart.

Es kann doch nicht sein, dass sich Bedingungen rückwirkend ändern und dies zu Lasten des Kunden erfolgt!  Auf keinen Fall kann der Berater dem Kunden den vollen Betrag in Rechnung stellen, im besten Fall ist die Rechnung sogar schon beglichen nur der Verwendungsnachweiß noch nicht eingereicht. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Helge Meyer

 

 

"Abschaffung der Zahlungsermächtigung zum 01.04.25

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. April 2025, die Zahlungsermächtigung abgeschafft wird. Für alle Verwendungsnachweise, die ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden, wird die BAFA-Förderung ausnahmslos auf ein Konto des Beratungsempfängers ausgezahlt werden. Eine Zahlung der BAFA-Förderung an einen Energieberater ist ab April nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie die Auswirkung auf Ihre Rechnungsstellung: Für alle Verwendungsnachweise, die ab dem 1. April 2025 eingereicht werden, darf die Rechnung des Energieberaters an den Beratungsempfänger nicht mehr um die BAFA-Förderung gemindert werden. Der Beratungsempfänger geht künftig über den vollen Rechnungsbetrag in Vorleistung und kann im Nachgang über den Verwendungsnachweis die Förderung abrufen."

3 Antworten

Dass da ne Änderung kommt ist schon ne Weile bekannt 

...habe es auch erst am 03. März 2025 über den EEE-Newsletter mitbekommen. Gleiches wie oben, habe noch zwei "Alt-Projekte" und ganz sicher einen Kunden davon, der es nicht mitgehen wird.

Da hätte ich schon gehofft, dass die Bafa die bereits zugesagten Förderungen davon ausnimmt.

Hat es evtl. jemand mit einem Ticket/Rückfrage bei der Bafa probiert, eine "Ausnahme" für bereits bewilligte iSFPs zu bekommen (auch wenn von "ausnahmslos" die Rede ist)?

 

Habe bedingt Vorlaufzeiten von 3-5 Monate auch einige bei denen das noch so vereinbart war. 

Habe es den Kunden per Mail mit Auszug aus dem Newsletter erklärt. Und darum gebeten das Sie mir die Kostenübernahme, Bankverbindung, Steuer ID und Geburtstag als Antwort zukommen lassen. 

Gab keine Probleme mit den Kunden

 

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