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Abrechnung Sanierungsfahrplan vor Zuwendungsbescheid ?

Hat jemand in der Runde schon Erfahrung mit der Rechnungsstellung für den Sanierungsfahrplan vor Zugang des Zuwendungsbescheids? Mir ist klar, dass ich den Sanierungsfahrplan vor dem Zuwendungsbescheid erstellen darf, mit der Rechnungsstellung haben wir aber bislang immer gewartet, bis der Zuwendungsbescheid vorliegt. Allerdings türmen sich mittlerweile die noch nicht bewilligten, aber erstellten Fahrpläne. Ich finde in den Unterlagen des BAFA hierzu auch keine rechtsverbindliche Aussage.

 

3 Antworten

Da ich mittlerweile immer parallel zum abschließenden einreichen, dem BAFA zusätzlich eine E-Mail schicke. Habe ich heute folgende "standard" Antwort bekommen....

Sehr geehrter Herr ......

 

vielen Dank für Ihre E-Mail. Uns ist bewusst, dass die Situation für die Energieberatenden nicht einfach ist, und auch bei den Beratungsempfängerinnen und -empfängern für Verunsicherung und Probleme sorgt.

 

Anträge wie auch Verwendungsnachweise bearbeiten wir in der Reihenfolge des Eingangs. Sollten wir Fragen zu einem Vorgang haben, werden wir uns unaufgefordert an Sie oder, im Falle einer Bevollmächtigung, an das Energieberatungsunternehmen wenden.

Wegen der großen Anzahl an Vorgängen kann es leider noch zu Verzögerungen kommen. Wir sind aber bestrebt, die Bearbeitungsdauer so schnell wie möglich wieder deutlich zu verringern.

 

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen zusätzliche Informationen zu einigen häufig gestellten Fragen zu geben.

 

  1. Die Energieberatung darf nach Antragstellung auf eigenes Risiko auch schon vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides durchgeführt werden, das heißt, der iSFP darf angefertigt und dem Beratungsempfänger erläutert und ausgehändigt werden, ebenso ist es förderrechtlich zulässig, dass schon eine Rechnung gestellt und diese entsprechend der vertraglichen Vereinbarung bezahlt wird.

 

  1. Wir beabsichtigen, für die Bundesförderprogramme zur Energieberatung noch im Laufe dieses Jahres ein Antragsportal zur Verfügung zu stellen. Bis dahin ist eine Statusabfrage leider nicht möglich.

 

  1. Das BAFA ist für die Förderung von Einzelmaßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) zuständig, die die Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen betreffen. Mit Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: beg@bafa.bund.de oder (für Energieberater/innen) an beg-beraternetzwerk@bafa.bund.de. Die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung werden durch die KfW gefördert.

 

  1. Für eine Einzelmaßnahme kann ein Förderantrag auch schon dann gestellt werden, wenn der Zuwendungsbescheid für die Energieberatung für Wohngebäude noch nicht erteilt worden ist. Dies gilt auch, wenn beabsichtigt ist, den iSFP-Bonus und/oder die höheren Investitionskosten nach der BEG EM in Anspruch zu nehmen. Es ist dafür ausreichend, dass der iSFP vorliegt. Insofern verweise ich Sie auf die FAQ Nr. 2.12 des BMWK zur BEG EM unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html.  

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

.........
________________________ 
Referat 515 – Energieberatung 

 

 

Hallo,

Es scheint wohl so zu sein, dass man die Rechnung nach Erläuterung des iSFPs stellen kann. Auch ich bin in dieser Situation und sage den Kunden bisher, dass das Förderrisiko bei mir liegt, solange der Bescheid nicht da ist. Das wird langsam aber ungemütlich. Man kann ja nicht die volle Rechnung stellen, wenn die Wirksamkeit eines Vertrages von der Förderzusage abhängt. Auf der anderen Seite kann man dauerhaft auch nicht vom Eigenanteil leben...

 

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngeba…

Mit der Energieberatung darf immer nach der Antragstellung begonnen werden. Als Beginn der Energieberatung gilt der Abschluss eines Vertrags mit dem Beratungsunternehmen. Ein Vertragsabschluss ist ausnahmsweise schon vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird (durch vertragliche Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung).

Nach Antragstellung darf die Energieberatung auf eigenes finanzielles Risiko auch bereits vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides durchgeführt werden, das heißt, der iSFP darf angefertigt und dem Beratungsempfänger erläutert und ausgehändigt werden, ebenso ist es förderrechtlich zulässig, eine Rechnung zu stellen bzw. dass der Beratungsempfänger diese entsprechend der vertraglichen Vereinbarung bezahlt.

Hallo zusammen,
wie gestaltet ihr den eure Verträge für einen Ifsp? Auch mit auflösender oder aufschiebener Bedingung?
Habt ihr evtentuell eine kleine Vorlage für mich? Oder gibts da was von der BAFA?

Viele Grüße

um zu antworten.