Ein Kunde möchte eine Gewerbehalle für den Einzelhandel errichten, die niedrig beheizt wird. Nun stellt sich die Frage, ob abweichend von DIN V 18599-10: 2011-12 bei der Zone 6 "Einzelhandel" die "Raum-Solltemperatur Heizung" auf 17°C abgesenkt werden darf. Nach einer ersten Recherche soll die Absenkung der Raumsolltemperatur bei den Nutzungsprofilen 5 bis 7, 18 bis 20 und 24 auf eine „Raum-Solltemperatur Heizung“ von 17 Grad Celsius möglich sein. Es soll in den Auslegungsstaffeln geregelt sein, kann mir jemand sagen wo genau diese Regelung dokumentiert ist?
Danke im vorwege.
Gefragt am 24.10.2018 16:54:34 von Dr. Pahl Consulting
5 Antworten
Auslegung zu § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 1.1.1, 2.1.1 bis
2.1.3 EnEV 2007 -
Dort heisst es:
"...Damit wird diese Gebäudegruppe,
die nach der Wärmeschutzverordnung ausschließlich Betriebsgebäude umfasst, um einige
Fälle erweitert, die bislang den Gebäuden mit normalen Innentemperaturen zugeordnet waren, in der
Praxis aber auf deutlich weniger als 19 °C beheizt werden (z. B. bestimmte Verkaufsstätten, deren
Warensortiment wie etwa verderbliche Waren einen Betrieb mit niedrigen Innentemperatur erfordert
oder nahelegt). Diese Öffnung soll die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots des § 5 EnEG bei
solchen Gebäudenutzungen gewährleisten. ....“.
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Die Staffel wurde meines Wissen nicht zurück gezogen.
Geantwortet am 26.10.2018 10:11:48 von Dr. Pahl Consulting
Diese Auslegung bezieht sich auf EnEV 2007 und nicht auf EnEV 2013.
Geantwortet am 26.10.2018 10:45:17 von Werner Landgraf
keine Staffel !!!
In der aktuellen EnEV steht in Anlage 2 unter Pkt. 2.1.8 Abweichend von DIN V 18599-10:2011-12 darf bei Zonen der Nutzungen 5 bis 7, usw. von einer "Raum-Solltemperatur Heizung" von 17 Grad Celsius ausgegangen werden, ...
Geantwortet am 06.11.2018 16:55:25 von Sigrid Paarz
Die Absenkung der "Raum-Solltemperatur Heizung" auf 17°C für die Zone 6 "Einzelhandel" ist in vielen Fällen eine mögliche Option, wenn die entsprechenden Anforderungen der DIN V 18599-10 beachtet werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Ausnahmen zu prüfen, die in den Auslegungsstaffeln festgelegt sind. In meiner Erfahrung gibt es in den Nutzungsprofilen 5 bis 7 sowie in den Profilen 18 bis 20 und 24 die Möglichkeit, diese Temperaturabsenkung zu berücksichtigen, ohne die Energieeffizienz oder den Komfort der Nutzer negativ zu beeinflussen. Um sicherzustellen, dass alle Vorgaben korrekt umgesetzt werden, könnte es sinnvoll sein, einen Experten wie kit-consulting.de zu Rate zu ziehen. Mit über 30 Jahren Erfahrung in Energieoptimierung und nachhaltigen Lösungen bieten sie wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung von Energieanforderungen.
Bei der Bilanzierung nach DIN 18599 in Verbindung mit der EnEV dürfen meines Wissens die Kennwerte der Zonen nicht verändert werden.
Geantwortet am 26.10.2018 09:24:50 von Werner Landgraf