Ich habe mal eine Frage zur thermischen Gebäudehülle. Bisher war ich fast nur im EFH Bereich unterwegs, da gab es keine Treppenhäuser.
Nun Stelle ich mir die Frage, wie es mit unbeheizten Treppenhäusern im MFH aussieht.
Die Definition von beheizt kenne ich, auch dass Nebenräume die nur indirekt beheizt werden als beheizt gelten. Das ist ja beim Treppenhaus nicht der Fall, da die Türen zu beheizt ja dauerhaft wohl geschlossen sind teilweise mit Dichtung.
Auf derr anderen Seite ist es ja eher unüblich ein Treppenhaus zu dämmen, abgesehen davon dass dann oft die nötige Durchgangsbreite unterschrittten wird.
Wie handhabt ihr das im isfp? Oder gibt es da eine rechtliche Grundlage?
Lasst ihr das als beheizt drin oder lasst ihr es unbeheizt und begründet dann warum es im Umsetzungskonzept in der U-Wert Tabelle der Innenwände rot unterlegt ist wenn man es nicht dämmt, oder dämmt ihr sie im isfp?
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus
6 Antworten
Danke für die schnelle Antwort.
OK, ja klar so ein bisschen Augenmaß ist da ja immer nötig bezüglich der Umsetzbarkeit.
War mir nur nicht sicher, ob es hier eine ganz klare Regelung gibt.
Bereits zur WSVO 95 gab es dazu eine Auslegung.
Eine Beheizung durch Raumverbund kann über offene oder regelmäßig geöffnete Türen erzielt werden, aber auch durch einen nicht unterbundenen Wärmestrom aus angrenzenden Räumen.
Eine Aussage im selben Sinn findet sich in der KfW-TFAQ unter Punkt 2.15.
Fazit: Ist die Außenhülle des Treppenhauses gedämmt und die Innenwände nicht, dann gilt das Treppenhaus als beheizt.
Im Endeffekt gilt das auch bei Bestandsbauten, bei denen die Außenwand "noch" nicht gedämmt ist. Die thermische Qualität der Außenwände ist trotzdem meist besser als die der Innenwände.
Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort
Hallo zusammen,
gilt das auch für gedämmte aber unberheizte Keller bzw. Dachboden?
Kann man einen unbeheizten Keller oder Dachboden mit in die thermische Hülle nehmen und die Perimäterdämmug bzw. Aufsparrendämmung eines unbeiheizten Dachbodens fördern lassen ?
gilt das auch für gedämmte aber unberheizte Keller bzw. Dachboden?
Ja!
In der oben genannten KfW-TFAQ 2.15 sind Kellergeschoss und Dachboden explizit aufgeführt.
Man kann auch unbeheizte Räume mit in die thermische Hülle holen, wenn sich dadurch eine sinnvolle Lösung ergibt. Ein Kriterium ist , dass es auch bauliche umsetzbar ist. Der Sprung mit der Dämmebene zu Innenwänden führt ja auch zu Wärmebrücken.