Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

QNG Abschneidekriterium lt. Anhang 3.1.1 zur Anlage 3

Hallo zusammen,

In den Bilanzierungsregeln der QNG findet man das Abschneidekriterium für Baumaterialien in der Ökobilanz. 

Meine Frage: Auf welchen Wert beziehen sich die 1% bzw. 5% vom nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf bzw. des Treibhauspotentials? 

  1. Auf die Grenzwerte GWP_100=24kg/m²a und PE,ne=96kWh/m²a aus den KFN Grenzen?

oder 

  1. Auf die Summe von GWP und PE,ne, die sich bei der Bilanzierung des konkreten Einzelfalles ergibt?

Vielen Dank vorab!

2 Antworten

ist das nicht gut erläutert unter 

Anhang 3.1.1 zur ANLAGE 3 
Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude, Stand 01.03.2023

Version 1.3 Seite 9

3. Systemgrenzen der Erfassung des zu bewertenden Gebäudes

?

Es heißt ja:

" Alle Baumaterialien mit einem Anteil größer 1 % an der gesamten Masse des Gebäudes oder größer

1 % des Primärenergieaufwands, nicht erneuerbar des entsprechenden Materials oder größer 1 %

der Bilanzgröße GWP100 müssen berücksichtigt werden. "

 

Auf welche Größe beziehen sich die 1% in diesem Fall? Ich finde das lässt Interpretationsspielraum....
 

um zu antworten.