Hallo zusammen,
In den Bilanzierungsregeln der QNG findet man das Abschneidekriterium für Baumaterialien in der Ökobilanz.
Meine Frage: Auf welchen Wert beziehen sich die 1% bzw. 5% vom nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf bzw. des Treibhauspotentials?
- Auf die Grenzwerte GWP_100=24kg/m²a und PE,ne=96kWh/m²a aus den KFN Grenzen?
oder
- Auf die Summe von GWP und PE,ne, die sich bei der Bilanzierung des konkreten Einzelfalles ergibt?
Vielen Dank vorab!
2 Antworten
Es heißt ja:
" Alle Baumaterialien mit einem Anteil größer 1 % an der gesamten Masse des Gebäudes oder größer
1 % des Primärenergieaufwands, nicht erneuerbar des entsprechenden Materials oder größer 1 %
der Bilanzgröße GWP100 müssen berücksichtigt werden. "
Auf welche Größe beziehen sich die 1% in diesem Fall? Ich finde das lässt Interpretationsspielraum....
um zu antworten.
ist das nicht gut erläutert unter
Anhang 3.1.1 zur ANLAGE 3
Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude, Stand 01.03.2023
Version 1.3 Seite 9
3. Systemgrenzen der Erfassung des zu bewertenden Gebäudes
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