Wie geht ihr mit dem Nachweis bei Biomasseheizung in Verbindung mit Solarthermie um? Unter 3.3.2 der neuen Richtlinie steht, dass die Solarthermie die TWW-Bereitung bilanziell vollständig decken können muss. Nachweis über 18599. Macht ihr dann eine vollständige Bilanz oder kann man das vom "Fachunternehmen" verlangen?
2 Antworten
In den technischen FAQs steht das ganze unter Nummer 8.11 genauer beschrieben.
Es kann rechnerisch über 18599 erfolgen, hier muss im September das ergänzende WW-System die für das WW erforderliche Energie bereitstellen.
Alternativ gibt es vereinfachende Erfüllungsoptionen, für Solarthermie auszugsweise:
Vereinfacht ist die Anforderung erfüllt, wenn
bei Solarthermie-Anlagen mindestens eine Fläche von 0,04 Quadratmetern Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche installiert und betrieben wird. Diese Anforderung gilt ebenfalls als erfüllt, wenn der Bruttowärmeertrag des Kollektorfeldes (GTYFeld) in Kilowattstunden bei 50 °C am Standort Würzburg nach Solar Keymark Datenblatt mindestens das 20-fache der Nutzfläche beträgt.
[...]
(8.11, Liste der technischen FAQ - BEG EM V6.1)
ich bring mal die Frage wieder nach oben, das würde mich nämlich auch mal interessieren.
Vielleicht erbarmt sich jemand, ders weiß .....