Moin,
Gemäß KFN muss die LCA auf Basis der Rechenwerttabelle erstellt werden.
Gemäß der Nawoh soll hierzu widerum die Ökobau.dat verwendet werden.
Bei der Nawoh ( https://www.nawoh.de/downloads/kriteriensteckbriefe ) unter Hinweise zu den Anforderungen des NaWoh/QNG Siegels findet man aber den Hinweis:
"Durch die Erfüllung der besonderen QNG-Anforderungen, entfällt die Bearbeitung folgender NaWohSteckbriefe:
3.1.1 Ökobilanz – Teil 1 ..."
in genau diesem Paragraphen (3.1.1 Ökobilanz – Teil 1) wird aber eben auch vorgegeben, dass man nach Ökobaudat rechnen soll.
Wenn nun ein Kunde eine Ökobilanzierung für einen Neubau haben möchte, für den er die Nachhaltigkeitszertifizierung nach NaWoh plant:
- Muss man die Bilanz dann auf Grundlage der Ökobau.dat erstellen, weil dies durch die Nawoh vorgegeben wird
oder
- Muss man die Rechenwerttabelle nutzen, weil diese ja durch die QNG Anforderungen der KfW gefordert wird und gemäß NaWoh der oben genannte Steckbrief nicht erfüllt werden muss?
Vielen Dank, ich hoffe ihr könnt die Frage einigermaßen nachvollziehen.
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