Guten Morgen,
bei Wärmepumpen ist mir der Nachweis der 65% mittlerweile klarer. Aber wie ich den vereinfachten Ansatz bei einer Pelletheizung + Solarthermie umsetzen soll, ist mir ein Rätsel.
Wie macht ihr das?
Geht das nur mit einer Simulation oder tatsächlich einer Gesamtbilanz mit 18599?
Danke für eure Antworten
3 Antworten
Es handelt sich um Einzelmaßnahmen ohne 18599 Bilanz; nur Pellets und Solarthermie.
Ich habe auch gelesen, dass Biomasse als EE angesehen wird. Ich verstehe aber nicht, warum dieser Hinweis beim BEG EM Antrag kommt: Hinweis: "Bei Errichtung sowie Nachrüstung von Wärmepumpen und Biomasseanlangen zur Raumheizung inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden."
Sobald ich "Biomasseanlage" anklicke. Daher ja meine Frage, wie ich da noch mehr nachweisen soll, als dass beide Erzeuger für sich schon 100% EE sind.
Das ist wohl eher ein IT-Problem. Vermutlich wird die Meldung bei jeder Nachrüstung eingeblendet.
Ein Test, ob die angeklickte Kombination automatisch 100% erfüllt, wird wohl nicht hinterlegt sein. Auch besteht ja immer die Möglichkeit, dass durch die neue Anlage nicht 100% der Fläche versorgt werden. Also weist man den Ersteller der TPB darauf hin. Der sollte es ja wissen.
Solange das nur ein Hinweis ist, und nicht die Erstellung der TPB verhindert, sehe ich da kein Problem. Solange ich sicher bin die 65% nachweisen zu können, kann ich Hinweise zur Kenntnis nehmen und dann, dank besseren Wissens, ignorieren.
Radio Eriwan: „Im Prinzip ja, aber …“
Punkt 8.16 der TFAQ - BEG EM Version 5.0 vom 13.03.2023 https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=4
"Die Bilanzierung des EE-Anteils erfolgt nach DIN V 18599."
Jetzt zum "aber":
Wenn es sich um ein Effizienzhaus EE handelt, dann müsste eine DIN 18599-Berechnung sowieso vorliegen. Die Anteile wären dann bekannt.
Wenn es sich um Einzelmaßnahmen handelt, dann hängt es davon ab, ob noch ein anderer Wärmeerzeuger zu berücksichtigen wäre: