Guten Tag,
wir haben ein KfW40+ Haus gebaut mit dem KfW Programm 461 (Zuschuss). Dafür wurde unser Gebäude nach 18599 bilanziert. Darin enthalten ist u.A. die Kühlfunktion unserer Wärmepumpe über die FBH. Nun ist es so, dass wir diese faktisch nicht nutzen können (Parkett, Risiko von Kondenswasser), stattdessen wäre der Einbau einer Split-Klimaanlage viel sinnvoller. Das würden wir eigentlich auch gerne tun, aber wollen natürlich auch nicht gegen die Förderbedingungen verstoßen.
Frage: Kann man bilanziell die Klimaanlage gegen die Kühlfunktion tauschen bzw. das mit vertretbarem Aufwand nachrechnen, um nachzuweisen, dass der Tausch nichts an der Förderfähigkeit ändert? "Passt" die Klimaanlage da i.d.R. rein oder ist das schwierig?
Freue mich über Gedanken und Impulse!
4 Antworten
Danke für die schnelle Antwort!
Was für eine Wärmepumpe/Kühlfunktion?
Das ist eine "Luft-Wasser-Wärmepumpe (Splitgerät) mit (statischer) Kühlfunktion", so der Wortlaut in dem Energiesparnachweis. Technisch ist das eine Viessmann Vitocal 200s, die über die FBH kühlen könnte. Als Vorlauftemperatur für den Primärkühlkreislauf sind 12 Grad, Rücklauf 16 Grad angegeben. Die PV-Anlage wurde mit ca. 22 kWp bilanziert, hat aber tatsächlich knapp 25 kWp.
Welche Werte sind interessant, um das genauer abschätzen zu können?
Wenn es eine reelle Chance gibt, dass wir die Förderungsbedingungen auch mit einer Klimaanlage einhalten, würde ich die konkrete Berechnung bei Umsetzung der Maßnahme dann auch gerne beauftragen, damit ich auf der sicheren Seite bin. Gerade ist mir nur nicht klar, ob überhaupt eine Chance besteht.
Für denjenigen, der die ursprüngliche Berechnung gemacht hat, sollte der Austausch der Kühlanlage kein großer Aufwand sein.
Leider kommen wir an die Person nicht mehr so wirklich dran (war ein Mitarbeiter von der Fertighausfirma, die das halt so fertig abgegeben haben). Letztlich habe ich so ein 20-seitiges PDF mit jede Menge Werten, was laut Header aus der ROWA Software herausgefallen ist.
Mit dieser Beschreibung der Bestandsanlage bin ich zu 95% sicher, das der EH40 Nachweis auch mit der Klimaanlage eingehalten wird- Vom technischen Prinzip sind eine WP im Kühlbetrieb und eine Split-Klimaanlage so ziemlich das selbe. Unterschiede gibt es bei der Übergabe der Kälte im Inneren und technische Details der Anlage. Energetisch ist das aber kein großer Unterschied
5%-Abzug weil wir hier im Forum sind und ich nicht alle Hintergründe/Randbedingungen prüfen kann.
Meine Meinung ist aber kein Nachweis den die KfW anerkennt. Und da fängt dein Problem an. Nur die beiden Anlagen gegenüber zu stellen wird als Nachweis nicht funktionieren. Damit wird eine 18599-Berechnung notwendig. Für den, der die ursprüngliche Berechnung erstellt hat, nur eine kleine Änderung. Ansonsten erheblicher Aufwand (für diese kleine Änderung), da das ganze Haus mit kompletter Anlagentechnik neu eingegebn werden muss.
Bleibt dir nur, dich mal in der EEE-Liste umzusehen. Ob und zu welchem Preis da jemand bereit ist ... ¯\_(ツ)_/¯
Vielen vielen Dank für deine Einschätzung! Das hilft mir auf jeden Fall schon mal viel weiter und ich werde dann mal auf die Suche gehen :-)
Was für eine Wärmepumpe/Kühlfunktion?
Unter der Voraussetzung, dass die bisherige Kühlung KEINE passive Kühlung war, dann sollte das primärenergetisch eigentlich keine massive Verschlechterung bringen.
Die Leistungszahlen der Split-Klimaanlage könnten, da Luft-Luft-Betrieb mit weniger Wärmetauscherverlusten, sogar besser sein.
War die bisherige Kühlung allerdings passiv, z.B. Erdsonden an FBH, dann wird es schwierig. Bilanztechnisch hilft dann eine PV-Anlage,. Vielleicht existiert ja schon eine, bisher rechnerisch überdimensionierte, Anlage. Aber das ist jetzt Lesen aus der Gaskugel.
Für denjenigen, der die ursprüngliche Berechnung gemacht hat, sollte der Austausch der Kühlanlage kein großer Aufwand sein.