Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

KfW55 WPB mit EE-Klasse (Lüftungsanlage)

Guten Tag zusammen, im Rahmen der KfW55 EE Klasse (ob mit oder ohne WPB-Bonus) ist ja der Einbau einer Lüftungsanlage mit WRG vorgeschrieben. Der Bauherr möchte aber auf den Einbau dezentraler Geräte in den Schlaf- und Kinderzimmern des Dachgeschosses verzichten. Von einem Lüftungsplaner der Firma Luftbude, die vertreiben Geräte verschiedenster Hersteller, wurde mir daher eine Alternativlösung mit erhöhter Lüfterzahl im EG angeboten, sodass zum einen der Feuchteschutz wie auch die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Es sollen im EG in der großen Wohn-/Esszimmerküche drei dezentrale Lüfter mit WRG, und jeweils in der Bädern des EGs und DGs ein gleichwertiges Gerät zum Einsatz kommen. Alle Geräte mit WRG und Pendelbetrieb.

Was haltet ihr davon? Ist das realisierbar und normkonform?

7 Antworten

Ich glaube die Lüftungsanlage muss die Nennlüftung erreichen. 

Das muss der Lüftungsbauer halt bestätigen 

Ist die Nennlüftung vom Luftwechsel her über der Feuchteschutzlüftung? Es fallen halt drei Räume aus der aktiven Lüftung durch die dezentralen Geräte raus. Der Luftwechsel sowie die WRG erfolgt dann über einen kleineren Wohnbereich.

Zitat Merkblatt KfW Progr. 261:

3 EE-Klasse: Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien

"Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in der EE-Klasse verpflichtend. Dabei 
können zentrale, dezentrale und Mischformen aus zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen zur 
Anwendung kommen. Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannten 
planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für 
das Gebäude sicher zu stellen. Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden. "

Ich interpretiere den fett markierten Textbereich so, dass die Lüftungsanlage überall, ob jetzt zentral oder dezentral, die Nennlüftung für sämtliche Räume zu erfüllen hat. Sehe ich das richtig?

Mir hatte jetzt auch eine Fachberaterin der KfW gesagt, dass man Wohnräume nicht auslassen darf. Aber ob ich ihre Aussage für voll nehmen kann, weiß ich nicht.

Antwort auf von mail@geb-us.de

Ich kann nach stundenlangem Suchen in der BEG Richtlinie von Dez. 2023 und den FAQ (Stand 18.07.2024) keinerlei Pflicht für eine Lüftungsanlage finden. 

Ein Lüftungskonzept kann auch ohne mechanische Lüftung und WRG erfolgen.

Einfach zu überprüfen unter: (Externer Link)https://www.onlinecheck-wohnungslueftung.de/

 

@KfW55 WPB mit EE-Klasse WRG

Es geht hier um die EE-Klasse:

  • Liste der Technischen FAQ - BEG WG / BEG NWG / BEG KFN, 
    • Punkt 14.13 EE-Klasse, Einbaupflicht Lüftungsanlage:
    • Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in
      der EE-Klasse verpflichtend. Es können zentrale, dezentrale und
      Mischformen aus zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen zur
      Anwendung kommen. Es bestehen keine Anforderungen an die Art
      der Wärmerückgewinnung. Diese kann mittels Wärmeübertrager
      oder auch mittels Abluftwärmepumpen erfolgen.
       Wohngebäude:
      Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in DIN 1946-6
      genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für
      sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für das Gebäude
      sicher zu stellen. Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden.
      (siehe auch TFAQ 16.01 „Lüftungskonzept, Wohngebäude“)
      Hinweis: Der Begriff „Nutzungseinheit“ wird in DIN 1946-6 wie folgt
      definiert: „Wohnung (WE), Einfamilienhaus (EFH) oder
      vergleichbare andere ein- oder mehrgeschossige Raumgruppe“. Die
      Anforderungen der DIN 1946-6 beziehen sich danach etwa bei
      einem Einfamilienhaus auf das Gebäude und bei einem
      Mehrfamilienhaus auf die einzelnen Wohnungen. DIN 1946-6
      beschreibt Anforderungen an Aufenthaltsräume. Danach bestehen
      etwa auch Anforderungen an Räume außerhalb der
      Nutzungseinheit, wenn diese dem Aufenthalt dienen, wie
      beispielsweise ein Hobbyraum im Keller. Entsprechend bestehen
      keine Anforderungen der DIN 1946-6 an Räume, die nicht dem
      Aufenthalt dienen, wie etwa ein Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus.



 

danke! Hab's jetzt auch gefunden. Ich war in den Unterlagen zur BEG Förderung für EINZELMA?NAHMEN.

Da hätte ich besser aufpassen sollen.

um zu antworten.