Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich sitze gerade bei einem iSfp bzw. der Bilanzierung (Berechnung) des Ist-Zustandes. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte des Baujahrs 1995/96. Also eigentlich recht simpel. Unbeheiztes Kellergeschoss (gesamt), Erdgeschoss, Obergeschoss (2-seitig mit Dachschräge), und Kehlbalkendecke zum Speicher (nur Abstellfläche). Bei der Bestimmung des beheizten Gebäudevolumens kommt die Frage auf: Was ist mit dem Kellerabgang im EG? Im EG befindet sich ein völlig verschlossener Kellerabgang. 3-seitig sind hier KS-Wände (zum Flur, zum Wohnz., zur Küche) in 17,5 und 24,0cm Stärke. Die andere Wand des Kellerabgangs ist gleichzeitig die Wand zur anderen Doppelhaushälfte (2-schalig). Im EG befindet sich in der Wnad zum Flur noch eine Tür zur Kellertreppe. Wenn man die Treppe hiniuter geht gelangt man in einen kleinen KG-Flur, der mit 4 Türen alle KG-Räume erschließt. KG ist kompl. unbeheizt. Ist die Grundfläche des Treppenhauses im EG x der EG-Geschosshöhe aus dem beheizten Volumen abzuziehen und die Wände 3-seitig als wärmeübertragende Fläche (unbeheizt gegen beheizt) sowie die Decke über EG als únterseitig gegen unbeheizt und die Türe als unbeheizt gegen beheizt bei der Berechnung anzuseztzen oder darf ich den Abgang übermessen bzw. als komplette durchgehende KG-Decke (unten unbeheizt) anzusetzen? Das Treppenhaus ist (Innenmaße) ca. 1,01m x 2,86m in der Grundfläche.
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